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Hilfsmittel
Neue BVMed-Informationskarten zum Patientenwahlrecht und zu Hilfsmitteln im Pflegeheim
03.06.2003 - 41/03
Die BVMed-Infokarte „Freie Wahl des Leistungserbringers – Patientenwahlrecht“ konkretisiert das von der Bundesregierung verabschiedete Dokument „Patientenrechte in Deutschland" (unter www.bvmed.de - Glossar - Patientenrechte) für den Bereich der Hilfsmittelversorgung. Die Karte informiert über das Recht der gesetzlich Krankenversicherten, den Leistungserbringer – also u. a. Homecare-Unternehmen, Sanitätshäuser oder Apotheken – frei zu wählen. Krankenkassen dürfen über ihr allgemeines Informationsrecht hinaus den Patienten nicht bestimmten Leistungserbringern zuweisen. Ebenso ist es nicht erlaubt, dem Versicherten bei der Ausübung des freien Wahlrechts Leistungen zu beschränken oder dadurch dem Versicherten Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Das Wahlrecht des Versicherten gewinnt besonders dann an Bedeutung, wenn auch die Intimsphäre des Versicherten bei seiner Hilfsmittelversorgung betroffen ist. Der Erfolg der Krankenbehandlung kann nur dann sichergestellt werden, wenn Leistungserbringer und Patient vertrauensvoll die Therapie gestalten können. Dem Versicherten werden praktische Tipps gegeben, wie er sich gegenüber seiner Krankenkasse verhalten kann, wenn diese die Versorgung durch einen anderen Leistungserbringer vorschlägt. Darauf sollten die GKV-Patienten nach der BVMed-Infokarte u. a. achten:
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Lassen Sie sich die Vergleichbarkeit der angebotenen Leistungen (Qualität, Einsatz identischer Produkte, Service, Preis) durch die Krankenkasse schriftlich belegen. |
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Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen am Telefon. |
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Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse im Einzelnen die vorgeschlagenen Versorgungsalternativen erklären und Angebotsunterlagen schicken. |
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Erheben Sie Widerspruch bei Ihrer Kasse, wenn diese auf einen Wechsel des Leistungserbringers besteht oder Ihnen Mehrkosten in Rechnung stellt. Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei. |
Die BVMed-Infokarte „Hilfsmittel im Pflegeheim“ informiert über die Anspruchsgrundlagen der in Pflegeheimen lebenden Versicherten gegenüber ihren Krankenkassen. Dabei wird auf die aktuelle BSG-Rechtsprechung Bezug genommen, mit der klargestellt wird, dass Hilfsmittel, die zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung notwendig sind und für die eine medizinische Indikation gegeben ist, von den Krankenkassen zu erstatten sind.
Die Infokarten können beim BVMed, Reinhardtstraße 29 b, 10117 Berlin, info@bvmed.de, kostenlos bestellt oder im Internet unter www.bvmed.de (Publikationen – Infokarten) abgerufen werden.
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