Hilfsmittel

Neue BVMed-Infokarte informiert über die Erstattung von Tracheostomie- und Laryngektomieprodukten

10.07.2003 - 47/03

Berlin. Mit einer neuen Infokarte (Stand: Juli 2003) zeigt der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, wie Tracheostomie- und Laryngektomieprodukte zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können.


Bei der Tracheostomie handelt es sich um eine Öffnung im Halsbereich zur Luftröhre. Eine solche Öffnung (Tracheostoma) wird beispielsweise nach Entfernung des Kehlkopfes (Laryngektomie) geschaffen oder bei Erkrankungen der oberen Atemwege, die eine normale Atmung nicht mehr zulassen. Hilfsmittel zur Tracheostomie- bzw. Laryngektomieversorgung sind bei allen zugelassenen Leistungserbringern (z. B. Sanitätshäuser, Homecare-Unternehmen, Apotheken) erhältlich.

Die BVMed-Infokarte „Erstattung von Tracheostomie- und Laryngektomieprodukten“ informiert über rechtliche Grundlagen, Budget, Zuzahlung und Verordnung. Die benötigten Hilfsmittel bei Tracheostomie und Laryngektomie sind dabei zuzahlungsfrei voll zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungs- und erstattungsfähig. Der Anspruch bleibt auch bei vorliegender Pflegebedürftigkeit bestehen.

Die neue BVMed-Infokarte kann per E-Mail an info@bvmed.de oder telefonisch unter (030) 246 255-0 bestellt werden. Bis 50 Exemplare ist die Abgabe kostenlos. Ab dem 51. Exemplar kostet die Infokarte 0,14 Euro zzgl. Versandkosten und 7 Prozent Mehrwertsteuer.


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