Hilfsmittel

MedInform-Workshop zur Zukunft der Hilfsmittelversorgung: Exklusivausschreibungen erst ab 2009 - Qualitätsstandards als Voraussetzung für Verträge

23.02.2007 - 16/07

Berlin. Die Rollen der Marktbeteiligten in der Hilfsmittelversorgung wie Sanitätshäuser, Apotheken, Homecare- und Fachhändler sowie Hersteller werden sich durch die Gesundheitsreform stark verändern. Wie sich die Unternehmen auf die Änderungen beispielsweise durch Ausschreibungen und den Wegfall der Zulassungen einstellen können, zeigten zwei Praxis-Workshops von MedInform zu „Mehr Wettbewerb in der GKV - Werden Sie zu den Gewinnern im Hilfsmittelmarkt gehören?“ am 14. und 22. Februar 2007 in Berlin auf. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed.

Hilfsmittel-Expertin Carla Grienberger vom IKK-Bundesverband stellte klar, dass die im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist für zugelassene Leistungserbringer bis Ende 2008 auch bei ausgeschriebenen Hilfsmittelbereichen zur Anwendung komme. Das bedeutet, dass die Kassen erst ab 1. Januar 2009 echte Exklusivausschreibungen durchführen dürfen, da bis zu diesem Zeitpunkt alle zugelassenen Leistungserbringer den Patienten ebenfalls zum niedrigsten Vertragspreis versorgen dürfen. Ausschreibungen können somit bis Ende 2008 nur in der bisherigen Form als Preisfindungsmechanismus angewendet werden.

 


„Angesichts der Vielfalt der Produkte sind Ausschreibungen nicht für alle Hilfsmittel geeignet“, so Grienberger. „Ausschreibungen sind in der Regel unzweckmäßig bei individuellen oder dienstleistungsträchtigen Versorgungen. In diesen Fällen sollten Rahmenverträge geschlossen werden.“ Bei den Ausschreibungen gelte nach Angaben der IKK-Expertin nach der Gesetzesbegründung die Anwendung des Vergaberechts. Wichtig sei die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung der Versicherten. Bei Ausschreibungen bestehe eine Informationspflicht der Krankenkassen über Vertragspartner und auf Nachfrage auch über Vertragsinhalte. Den Qualitätsaspekt sieht Grienberger dabei gesichert. Die Qualitätsanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) müssten in den Verträgen beachtet werden. Deshalb sei eine zeitnahe Überarbeitung der Qualitätsstandards im HMV erforderlich, denn die Entwicklung von Qualitätsanforderungen an die Dienstleistung im HMV sei eine Voraussetzung für vertragliche Regelungen. Gleichzeitig verdeutlichte Frau Grienberger, dass „Altverträge“ zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen zunächst weiter bestehen bleiben und die Ausschreibung lediglich eine Form der Vertragsanbahnung sei.

Nach Ansicht von BVMed-Vorstandsmitglied Dieter Buschmann, Leiter des Geschäftsbereichs Medical Deutschland der Paul Hartmann AG in Heidenheim, ist der Markt für häusliche Therapie und Pflege „ein stark wachsender Markt, dessen Strukturen sich in den nächsten Jahren deutlich verändern werden“. Gewinner werden die Unternehmen sein, die eine breite Palette an Produkten und Serviceleistungen anbieten werden. Buschmann stellte die Ergebnisse einer Umfrage unter 20 Krankenkassen vor. Demnach gaben 14 Kassen an, dass sie Ausschreibungen durchführen wollen. Fast alle Krankenkassen gaben an, damit in erster Linie Kosten einsparen zu wollen. 10 der 14 Kassen wollen aufsaugende Inkontinenzprodukte ausschreiben. Carsten Clausen, Mitglied der Geschäftsführung von Fresenius Kabi und BVMed-Vorstandsmitglied, berichtete ebenfalls von einer Kassenumfrage. Von 29 befragten Krankenkassen gaben 18 an, dass Ausschreibungen für enterale Ernährungsprodukte geplant seien. Bei 11 Kassen sei die Lage noch unklar. Auf Ausschreiben verzichten wollte keine Krankenkasse.

Die beiden Unternehmensvertreter präsentierten folgende „Markttrends“: Es werde Ausschreibungen für absorbierende Inkontinenzhilfsmittel in der ambulanten Pflege geben. Mehrheitlich werden dabei wohl Pauschalen ausgeschrieben. In der institutionellen Pflege wird es auch weiterhin Pauschalregelungen geben. Wenn die Qualitätsanforderungen des HMV nicht dynamischer den Entwicklungen angepasst würden und weiterhin keine Qualitätsüberprüfungen der im Markt verkauften Produkte erfolgten, werde sich die Versorgung der Patienten verschlechtern, so Buschmann und Clausen. Der Konzentrationsprozess im Fachhandel werde durch die Ausschreibungen gefördert. Apotheken liefen Gefahr, ihre Marktanteile zu verlieren. Es sei nicht auszuschließen, dass sich Hersteller an Ausschreibungen beteiligen werden.

Den Praxisteil der Hilfsmittel-Workshops übernahmen Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Oberender sowie Dr. Klaus Wassweiler und Dr. Jürgen Zehrt von der EconoMedic AG in Bayreuth. Oberender ist Aufsichtsratsvorsitzender der EconoMedic AG und Ordinarius für Volkswirtschaftslehre und Gesundheitsökonomie an der Universität Bayreuth.

Zu den „Knackpunkten“ des Hilfsmittelmarktes zählten die Berater die sehr heterogenen Marktstrukturen im Hersteller- und Leistungserbringersegment mit vielen Mittelständlern im System. Die zahlreichen „Einzelkämpfer“ wie Sanitätshäuser, Orthopädische Schuhmacher oder Apotheken könnten sich gegenüber marktmächtigen Ketten zunehmend schwerer behaupten. Hinzu komme die steigende Bürokratie, die Ressourcen in den Unternehmen binde und den Gewinn schmälere. Bei den Anforderungen an Service und Kommunikationsfähigkeit der Akteure sei im Markt ein Wandel festzustellen. „Dieser Wandel zwingt Kleinunternehmen zunehmend Kooperationen zu bilden. Eine Konsolidierung des Marktes steht bevor. Der Eintritt ausländischer Unternehmen in den deutschen Markt steigert den Wettbewerbsdruck zusätzlich“, so Professor Oberender.

Im Bereich der Produktpolitik sei der Übergang vom „Anbieter“ zum Dienstleistungsunternehmen unumgänglich. Abgestimmte und angepasste Kommunikationspolitik erhöhe dabei die Zielgruppenbindung und trage zur Existenzsicherung bei. In Zukunft werde der GKV-Bereich hinsichtlich Preis und Produktvielfalt zunehmend eingeschränkt werden. Das Wachstumspotential liege im Selbstzahlerbereich. Das Fazit der Experten: „Bei zunehmendem Wettbewerb im Hilfsmittelmarkt sind neue, kooperative Strukturen dem Einzelkämpfer überlegen. Systempartnerschaften bieten Einzelunternehmern Gestaltungsmöglichkeiten mit sehr geringem finanziellem Risiko. Systempartnerschaften werden sich am Markt durchsetzen, weil sie die Vorteile von Groß- und Kleinunternehmen verbinden.“

Die BVMed-Hilfsmittelexpertinnen Daniela Piossek und Jana Rieck führten zu Beginn der Workshops in die Kernpunkte der Veränderungen im Hilfsmittelbereich durch die Gesundheitsreform ein. Das bestehende System, in dem der Patient seinen Versorger unter den zugelassenen Leistungserbringern frei wählen kann, werde so gut wie abgeschafft. Der Wegfall der alten Zulassung der Leistungserbringer bedeute, dass nach einer Übergangsregelung bis 31. Dezember 2008 nur noch Vertragspartner der Krankenkasse versorgungsberechtigt seien. Die Änderungen bei der Vertragsgestaltung bewirkten, dass die Hauptoption nun Ausschreibungen nach Vergaberecht seien. Die Versorgungsqualität werde im Hilfsmittelverzeichnis festgeschrieben. Zudem werde die CE-Kennzeichnung bei der Aufnahme der Produkte ins Hilfsmittelverzeichnis berücksichtigt. Damit entfallen beispielsweise bei der Leistungsfähigkeit und der Produktsicherheit eventuelle Doppelprüfungen.

Mehr Informationen zur Hilfsmittelversorgung gibt es beim BVMed im Internet unter: www.bvmed.de/themen/Hilfsmittel.



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