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Hilfsmittel
Hilfsmittelversorgung muss gewährleistet bleiben: BVMed für schnellere und transparentere Verfahren beim Hilfsmittelverzeichnis
18.10.2002 - 69/02
Aufgrund der aktuellen Positionspapiere der Gesetzlichen Krankenversicherung zum Hilfsmittelbereich hält der BVMed folgende Punkte für wichtig:
:: Die Bearbeitungsdauer zur Aufnahme neuer Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis muss deutlich verkürzt werden.
:: Die Prüf- und Entscheidungsprozesse zur Aufnahme von neuen Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis müssen transparent, nachvollziehbar und rechtlich begründbar sein.
:: Die Einführung einer Positivliste im Hilfsmittelbereich ist abzulehnen. Sie ist innovationshemmend.
:: Die zuständigen Verbände müssen bei der Erarbeitung von Anforderungen an den Hilfsmittelbereich bzw. für spezielle Homecare-Therapien mit einbezogen werden.
:: Produktqualität sowie Umfang und Qualität der Dienstleistungen der Leistungserbringer müssen unabhängig vom Hilfsmittelverzeichnis stärker Berücksichtigung finden. Die Vielzahl der Leistungserbringer, die einen echten Wettbewerb untereinander ermöglicht, muss zur Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Versorgung gesichert werden.
„Nicht billig um jeden Preis, sondern eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln muss die Handlungsmaxime aller Beteiligten sein. Das gilt auch für die Krankenkassen, die eine große Mitverantwortung für die optimale medizinische Versorgung der Patienten haben“, so der BVMed.
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