Hilfsmittel

Hilfsmittelkonferenz zu IT-Lösungen: Keine standardisierte Form aber ein übergreifender Kommunikationsaustausch ist nötig

24.06.2009 - 61/09

Berlin/Düsseldorf. Im Zuge der komplexer werdenden Prozesse bei der elektronischen Abrechnung von Versorgungsleistungen im Hilfsmittelbereich ist es wichtig, gemeinsame Schnittstellen der Marktteilnehmer festzulegen. Einen einheitlichen Standard wird es jedoch nicht geben, darüber waren sich die Experten der MedInform-Konferenz „Komplexe Strukturen erfordern clevere IT-Lösungen – Theorie und Praxis von der Abrechnung bis zum eRezept“ am 23. Juni 2009 in Düsseldorf einig. „Die komplette Digitalisierung der Abrechnung im Hilfsmittelbereich ist das Zukunftsthema und bedarf der engen Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen“, betonte Daniela Piossek, Leiterin des Referats Krankenversicherung des BVMed. Im Mittelpunkt der Konferenz standen neue Anforderungen an Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich wie „elektronischer Datenaustausch“ und „elektronischer Kostenvoranschlag“. MedInform ist der Informations- und Seminarservice des BVMed.

Der Weg zur Digitalisierung ist bereits vorbereitet: Einige Krankenkassen, wie beispielsweise die DAK, sind dazu übergegangen, die Abrechnung von Leistungen im Hilfsmittelbereich fast ausschließlich elektronisch vorzunehmen. „Oberstes Ziel ist es, durch die Digitalisierung mehr Transparenz, Vereinheitlichung und Vereinfachung zu erwirken“, sagte Holger Schlicht von der DAK. Erste Erfahrungen seien sehr positiv und zeigten, dass der Anfang einer optimierten Kommunikation durch elektronischen Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen gemacht seien. Jetzt komme es darauf an, die Start- und Lernphase gemeinsam zu nutzen. Einig waren sich die Referenten darüber, dass es noch großen Nachholbedarf in der Schnittstellenproblematik gibt. „Die Krankenkassen werden auch in Zukunft weiterhin eigene Lösungen suchen“, stellte Dieter Rittinger vom Dienstleister HMM heraus. Der Zukunftsbegriff sei hier das „Roaming“ – eine Möglichkeit der übergreifenden Kommunikation unterschiedlicher EDV-Systeme, sagte Janos Szilagy von der wheel IT. Die ersten Ideen hierzu befänden sich bereits in der Umsetzung.


Über die gesetzlichen Regelungen und Rahmenbedingungen klärte René Klinke, Referatsleiter Vertrags- und Versorgungsmanagement beim Verband der Ersatzkassen, zu Beginn der Veranstaltung auf. Demnach sind nach § 302 Abs. 1 SGB V Leistungserbringer im Bereich der Heil-und Hilfsmittel und die weiteren Leistungserbringer verpflichtet, den Krankenkassen Daten zu den erbrachten Leistungen elektronisch zu übermitteln. Bundesweit gebe es rund 130.000 Leistunsgerbringer, die die elektronische Abrechnungsform nutzen. Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens bestimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen in Richtlinien, die in den Leistungs- und Lieferverträgen zu beachten sind. Werden die Daten nicht im Wege elektronischer Datenübertragung übermittelt, haben die Krankenkassen das Recht, die Daten nachzuerfassen. In diesem Fall sind die Krankenkassen berechtigt, eine Rechnungskürzung von bis zu fünf Prozent vorzunehmen. „Durch die elektronische Datenübermittlung der Leistungserbringer an die Krankenkassen ergeben sich neue Möglichkeiten für Leistungserbringer“, so Klinke. Ein Vorteil sei beispielsweise eine Vereinfachung der Verfahren durch die bundesweite Vereinheitlichung und Zentralisierung. Klinke stellte zwei Wege der elektronischen Abrechnung vor: Die Abrechnung über ein Rechenzentrum oder die Selbstabrechnung über eine eigene EDV-Software. Wichtig sei in beiden Fällen eine Erprobungsphase von drei Monaten.

„Wie sind die praktischen Erfahrungen mit der elektronischen Hilfmittelabrechnung?“ Auf diese Frage ging Gerhard Greiner, Geschäftsführer der Reha-Service-Ring GmbH, in seinem Vortrag ein. Der Reha-Service-Ring ist eine bundesweite Leistungsgemeinschaft mit 348 Partnerbetrieben an rund 700 Standorten. Hauptaufgabe ist die Sicherstellung des Marktzugangs der Partner. Aus seiner praktischen Erfahrung sieht Greiner bei der Hilfsmittelabrechnung nicht die einzelnen Vertragsregelungen oder Abweichungen vom Abrechnungsverfahren als problematisch an, sondern die Gesamtsumme der unterschiedlichen Regelungen. Leistungserbringer müssten unbedingt darauf achten, dass die Verordnungen richtig und vollständig ausgefüllt werden, ansonsten drohe ein Storno der Rechnung, so Greiner. Jede Krankenkasse habe unterschiedliche Abrechnungs- und Vertragsmodelle. Auch die Genehmigungsverfahren differierten innerhalb der Kassenlandschaft. Es gebe die Möglichkeit, direkt mit der Krankenkasse abzurechnen, die Abrechnung über einen Dienstleister abzuwickeln oder über die Versichertenrechnung bei der Privaten Krankenversicherung. Weiterhin gebe es 21 Leistungskennzeichen, die von den Krankenkassen unterschiedlich verwendet werden. Hier müssten die Leistungserbringer genau unterscheiden, welche Krankenkasse welche Leistung wie kennzeichnet. Bei der praktischen Umsetzung der elektronischen Abrechnung sieht Greiner noch erheblichen Verbesserungsbedarf. „Wir brauchen eine einheitliche Anwendung der Abrechnungsrichtlinien durch alle Krankenkassen“, so Greiner. Weiterhin wichtig seien beispielsweise einheitliche Standards, die kassenübergreifend gültig sind.

Holger Schlicht, Leiter des Bereiches Hilfsmittelmanagement der Deutschen Angestellten Krankenkasse, schilderte die jüngsten Entwicklungen aus Krankenkassensicht . Der elektronische Kostenvoranschlag sei für die DAK ein Schlüsselthema. Seit 2008 ist der elektronische Kostenvoranschlag obligatorisch für Ausschreibungen und Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V. Die DAK plane, ab August den elektronischen Kostenvoranschlag für alle Hilfsmittelbereiche nutzbar zu machen. Das Ziel der DAK sei eine vollständige Umsetzung bis 2010. „Durch das elektronische Kostenvoranschlagsverfahren entsteht eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten, nicht zuletzt für den Versicherten selbst“, sagte Schlicht. Der Kundenservice könne durch die Versorgungssicherheit verbessert werden. Auf Seiten der Krankenkassen könne der gesamte Versorgungsablauf optimiert werden: angefangen mit dem Abbau von unnötigem Verwaltungsaufwand bis hin zur Verbesserung der Datenqualität. Einen großen Nachteil des Systems sieht Schlicht in der Fehlerintoleranz, denn Eingabefehler könnten zur Stornierung führen. Auch können Nebenabsprachen zwischen Sachbearbeitern im System nicht berücksichtigt werden. „Hier brauchen wir einen gemeinsamen Lernprozess zwischen allen Beteiligten“, betonte Schlicht. Für die DAK sei der elektronische Kostenvoranschlag sehr gut gestartet. Bereits 2.000 Vertragspartner nutzen den eKVA und sehr viele fordern die Ausweitung.

Über die Erfahrungen mit dem eRezept und der elektronischen Gesundheitskarte aus den Testregionen berichtete Daniel Haardt, von der opta data Abrechnungs GmbH. Getestet wurde die Bereitstellung von Versichertenstammdaten im Primärsystem , das Erstellen, Lesen und Einlösen von elektronischen Verordnungen sowie das Erstellen und Lesen von Notfalldaten. Ziel der Tests war es, die Veränderungen im Praxisablauf herauszufinden, eine mögliche Veränderung des Zeitablaufs festzustellen und Fehler zu identifizieren. Insgesamt nahmen an dem Test 188 Ärzte, 115 Apotheken, 11 Unternehmen und rund 60.000 Patienten teil. Fazit: eine Elektronisierung der Abläufe führt zur Neugestaltung der Arbeitsteilung zwischen Arzt und Praxispersonal. Der erste Feldtest zeige auch die Tauglichkeit einiger Anwendungen auf. Beispielsweise verlief die Ausstellung des eRezepts ohne technische Probleme. Es gebe jedoch noch erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Umsetzung der neuen Arbeitsprozesse im Arbeitsalltag. Die Erkenntnisse des Feldtests dienen zunächst als Basis für weitere Tests. Leistungserbringer und Ärzte müssten hier unterstützend zur Seite stehen, um die aktuellen Problematiken zu beseitigen. Der Feldtest zeige, dass die Abstimmungsprozesse in der Praxis noch optimiert werden müssen, so Haardt abschließend.

Dieter Rittinger, Account Manager bei der HMM Deutschland GmbH, informierte über die Möglichkeit des Dokumentenaustauschs im Rahmen von Hilfsmittel-versorgungen über Online-Plattformen. Als Lösungsanbieter für Versorgungsprozesse der Krankenversicherungen betreibt HMM die zentrale Healthcareplattform ZHP-Online. Das Portal ZHP-Online ist ein zentrales Werkzeug für alle Beteiligten zur Echtzeit-Abwicklung der nötigen Prozesse. Es unterstützt die Leistunsgerbringer beispielsweise durch versichertennahe Vorratsangebote oder Vertragsabbildung. Aktuell nutzen über 40 Kostenträger und über 300 Leistungserbringer das Portal. Die Plattform funktioniere zentralisiert durch eine Informationsbasis über einen einheitlichen Standard. Vorteil für die Markt-beteiligten sei vor allem die schnellere Versorgungsmöglichkeit, kurze Wege und Nutzung von elektronischen Genehmigungen. Das Ziel des Systems sei eine Vereinheitlichung der komplexen Kommunikation der Marktteilnehmer, indem es alle relevanten Informationen für Krankenkassen und Leistungserbringer zusammenführt. „Wichtig ist die Gemeinsamkeit bei aller Vielfalt“, so Rittinger.

Über die Erfahrungen mit dem elektronischen Kostenvoranschlag (eKV) referierte Janos Szilagy, Mitglied des Vorstands der wheel IT AG. Die wheel IT ist ein IT-Dienstleister spezialisiert auf den multilateralen Austausch von elektronischen Geschäftsdokumenten im deutschen Hilfsmittelmarkt. Der ersten elektronische Kostenvoranschlag wurde 2004 implementiert. Aus Sicht eines Dienstleisters stellte Szilagy den Aufwand und den Ertrag bei dem elektronischen Kostenvoranschlag gegenüber. Die Herausforderung für Dienstleister bestehe in der Verbindungsstruktur mehrerer Kommunikationsteilnehmer. Im Bereich der Abrechnung von Hilfsmitteln bestehe zwischen Krankenkassen, Herstellern, Leistungserbringern und weiteren Teilnehmern ein hoher Kommunikations-austausch, der vernetzt werden muss. Wie schafft es ein Dienstleister, die unterschiedlichen EDV-Systeme zu vereinheitlichen? „Der Lösungsansatz für die einheitliche Kommunikation der unterschiedlichen Systeme ist das Roaming“, so Szilagy. Denn: wie beim mobilen Telefonieren könnten sich beim Roaming unterschiedliche Systeme einheitlich vernetzen. Roaming sei der Zukunftsbegriff.

Susanne Hausmann, Geschäftsführerin der azh GmbH, stellte Lösungskonzepte zur Abrechnung und zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vor. Eine Umfrage der azh bei den sonstigen Leistungserbringern ergab, dass der technische Organisations grad im Bereich der sonstigen Leistungserbringer nach wie vor gering ist. „Die wesentlichen Prozesse erfolgen derzeit noch papierbasiert“, so Hausmann. Aus diesem Grund sei das elektronische Rezept aktuell noch nicht in Sicht. Bei der eGK gebe es derzeit auch keine verbindliche Planung der gematik über das weitere Vorgehen. Problematisch gestalte sich die Motivation der Teilnehmer der Testregionen. Eine neue Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit sei deshalb in Arbeit, um die Testmaßnahmen weiter voranzutreiben. Derzeit sei die eGK zunächst auf das Lesen der Versichertendaten beschränkt. Zusätzliche Anwendungen wie das eRezept seien davon erstmal entkoppelt. Ihr Fazit: „Die eGK wird kommen, aber bis zur flächendeckenden Einführung und der Umsetzung des eRezeptes werden noch Jahre vergehen“.

Über den Einsatz von Online-Lösungen bei der Abrechnung von Hilfsmitteln sprach Ewald Rübel, von der opta data Abrechnungs GmbH. Seit 2008 ist das Thema eKV deutlich in den Fokus gerückt – zunächst bei den Kostenträgern und Plattform-Anbietern. Durch die hohe Anzahl verschiedener Systeme und durch Doppelarbeiten und zu hohe Kosten haben Anbieter Kooperationen gebildet um Schnittstellen zu erzeugen. Die Krankenkassen gehen unterschiedliche Wege um den eKV in die Praxis umzusetzen: mittel Ausschreibungen, Zertifizierungen oder durch die Konzentration auf einen Anbieter. Bei der überwiegenden Anzahl der Kostenträger sei die Anlieferung von elektronischen Kostenvoranschlägen „freiwillig“, aber gerne gesehen. „Pflicht“ und vertraglich festgelegt sei der eKV inzwischen bei der DAK, der TK und der Barmer. „Viele Krankenkassen verlangen nach wie vor zusätzliche Papierrechnungen“, betonte Rübel. Wichtig sei jedoch ein bi-direktionaler Austausch. Viele Fragen gebe es auch noch unter anderem bezüglich der digitalen Signatur. Rübels Prognose lautete abschließend: „2013 werden nahezu alle KV elektronisch übermittelt“.

Hinweis an die Medien: Bilder zur MedInform-Konferenz können im BVMed-Bilderpool unter www.bvmed.de/bilderpool (Veranstaltungen) heruntergeladen werden.


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