Hilfsmittel

Hilfsmittel in Pflegeheimen: BVMed begrüßt Verabschiedung des Abgrenzungskatalogs durch Spitzenverbände der Krankenkassen

27.03.2002 - 22/02

Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat die Verabschiedung eines Abgrenzungskatalog zur Kostenerstattung von Hilfsmitteln im Pflegeheim durch die Spitzenverbände der Krankenkassen begrüßt.


Die Spitzenverbände haben nach BVMed-Informationen am 22. März 2002 den Abgren-zungskatalog für Hilfsmittel im Pflegeheim mit Stand vom 31. August 2001 verabschiedet. Dabei handelt es sich um das "Kompromisspapier", das in einer kleinen Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums erarbeitet worden war.

BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt: "In letzter Zeit haben immer mehr Krankenkassen restriktiv die Kostenübernahme für Hilfsmittel im Pflegeheim unter Verweis auf das so genannte Rollstuhl-Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Februar 2000 abgelehnt. Mit dem Abgrenzungskatalog wird klargestellt, dass eine Kostenübernahme für Hilfsmittel im Pflegeheim durch die Krankenkassen auch weiterhin gegeben ist. Damit sind pauschale Ablehnungen der Krankenkassen nicht mehr gerechtfertigt. Das ist eine gute Nachricht für die betroffenen Patienten. Der Katalog muss sich nun in der Praxis bewähren."

Nach dem Abgrenzungskatalog, der nun an alle gesetzlichen Krankenkassen verschickt wird, haben die Kassen für Hilfsmittel dann aufzukommen, wenn diese nicht der Sphäre der vollstationären Pflege zuzurechnen sind.

Der Abgrenzungskatalog sieht vor, dass auch zukünftig die Verordnung von Applikationshilfen, z. B. Ernährungspumpen, Hilfsmittel gegen Dekubitus zur Be- und Nachbehandlung sowie Inkontinenzhilfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist, wenn diese Hilfsmittel medizinisch indiziert und im Einzelfall erforderlich sind.


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