Hilfsmittel

Dekubitus Forum kritisiert Ausschreibung der AOK Hessen: „Preis- statt Qualitätsfokus bringt Versorgungssituation der Patienten in Gefahr“

12.02.2008 - 07/08

Berlin. Die Ausschreibung der AOK Hessen zur Versorgung mit Anti-Dekubitus-Systemen reduziert die Auswahl des Hilfsmittels allein auf den Preisaspekt. Die Qualität und die jeweilige Eignung des Hilfsmittels bleiben bei der Auswahl unberücksichtigt, kritisiert das Dekubitus-Forum, das vor zwei Jahren durch Mitgliedsunternehmen des BVMed-Fachbereichs „Hilfsmittel gegen Dekubitus“ gegründet wurde. Die Ausschreibungsfrist endet am 14. Februar 2008. Das Dekubitus-Forum appelliert an die Krankenkassen, mit ihren Ausschreibungen auf den Boden der gemeinsam erarbeiteten Qualitätskriterien für die Dekubitusversorgung zurückzukehren.


Das Forum verweist darauf, dass sich die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Medizinische Dienst, die Fachgesellschaften und die Unternehmen auf einheitliche und vergleichbare Qualitätskriterien geeinigt hätten, die eine individuelle Versorgung der Patienten ermöglichen. Diese Standards seien mit der Neustrukturierung der Produktgruppe 11 im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) festgeschrieben worden, würden nun aber durch die erste Ausschreibung im Dekubitusbereich konterkariert. „Damit werden alle Errungenschaften der neuen HMV-Produktgruppe 11 auf den Kopf gestellt“, so Andreas Bugs, Sprecher des Dekubitus-Forums.

Mit der Einführung eines Erhebungsbogens sei gerade in jüngster Zeit erreicht worden, dass ein Patient mit einem Produkt versorgt wird, das auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt sei. Dies finde sich jedoch in der Ausschreibung von Dekubitusversorgungen nicht wieder, so das Dekubitus Forum. „Im Gegenteil. In der Ausschreibung werden Dekubitusversorgungen sogar auf nur noch zwei Bereiche reduziert: Versorgungen bis Stadium III und Versorgungen Stadium IV. Dies stellt einen Anachronismus dar, der spätestens seit Veröffentlichung des Expertenstandards Dekubitus nicht mehr sein darf“, erläutert der Forumssprecher.
Nicht nachvollziehbar sei auch, dass die Produktanforderungen auf das Vorliegen einer Hilfsmittelnummer – alt oder neu – reduziert werde. Dabei hatten die Spitzenverbände der Krankenkassen bei der Überarbeitung selbst festgestellt, dass die alte PG 11 teilweise obsolete Produkte enthalte und nicht mehr dem Stand der Erkenntnisse der Medizin entspreche. Besser wäre es gewesen, die neu definierten Qualitätskriterien der PG 11 – wie Druckentlastung und Mikroklima – in die Ausschreibung zu integrieren.

Das Fazit des Dekubitus Forums: „Um eine angemessene Versorgungsqualität zu garantieren, darf bei Ausschreibungen die Qualität der einzusetzenden Hilfsmittel nicht ausgeklammert werden. Das ist auch für die Krankenkassen von Vorteil, denn Fehlversorgungen verursachen nicht nur zusätzliche Schmerzen beim Patienten, sondern auch Folgekosten.“

Das Dekubitus-Forum bietet konkrete Hilfe zur Gestaltung von Verträgen im Rahmen von Informationsveranstaltungen an. Ansprechpartnerin ist Daniela Piossek (piossek@bvmed.de), Hilfsmittelexpertin des BVMed. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.bvmed.de/themen/Dekubitus.


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