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Hilfsmittel
BVMed-Stellungnahme zur Pflegeversicherung: „Leistungen auch für Pflegehilfsmittel dynamisieren“
21.08.2007 - 63/07
Der BVMed schlägt weiterhin vor, bei der Reform bereits bestehende Versorgungs- und Betreuungsstrukturen zu nutzen. Dazu heißt es in der Stellungnahme: „Positiv zu bewerten ist der Ansatz der Reform zu einer integrierten wohnortnahen Versorgung. In Zukunft wird es verstärkt darauf ankommen, innovative und sektorenübergreifende Versorgungsformen anzubieten. Der BVMed weist darauf hin, dass Homecare-Unternehmen, die im Rahmen des SGB V die medizinische Versorgung in häuslicher Umgebung durchführen, die notwendigen, jetzt mit der Pflegeversicherungsreform geplanten, sektorübergreifenden Strukturen schon vorhalten.“ Patienten eine ambulante Therapie mit beratungsintensiven Hilfsmitteln und den dazugehörigen Dienstleistungen zu ermöglichen, sei das Ziel von Homecare.
Homecare-Unternehmen sollten nach Ansicht des BVMed auch in die Pflegestützpunkte und das Fallmanagement einbezogen werden. „Da im Rahmen der Pflegestützpunkte und des Fallmanagements wohnortnahe Angebote für Pflegebedürftige aus einer Hand unter Berücksichtigung der Kranken- und Pflegeversicherung aufgebaut werden sollen, sind außer den ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen auch die Homecare-Unternehmen an den Pflegestützpunkten zu beteiligen. Hierzu ist es aus unserer Sicht erforderlich, Homecare-Unternehmen als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen beim Aufbau der Pflegestützpunkte im Gesetz zu verankern und eindeutig zu listen bzw. diese als Managementorganisation von Pflegestützpunkten zu etablieren. Nur so kann deren bestehende Kompetenz im Bereich des Fallmanagements auch zu Gunsten der Pflegeversicherung genutzt und eine effiziente Versorgung sichergestellt werden“, so der BVMed.
Besonders positiv hervorzuheben sei aus Sicht des BVMed der Ansatz der Eckpunkte, durch den Einsatz von Fallmanagern Schnittstellenprobleme abzubauen. Um diese abbauen zu können, sei vom Gesetzgeber eine angemessene und ausreichende Finanzierung der laufenden Kosten sicherzustellen. Eine Anschubfinanzierung allein reiche nicht aus, um den Erfolg des Fallmanagements dauerhaft zu sichern. Ein Fallmanagement müsse dabei nicht ausschließlich bei den Pflegekassen angesiedelt sein. Die Nutzung vorhandener Kompetenzen der Leistungserbringer in diesen Feldern sichere maßgeblich den Erfolg.
Die vollständige BVMed-Stellungnahme befindet sich im Internet unter www.bvmed.de (Publikationen – Stellungnahmen). Der Direktlink lautet: www.bvmed.de/stepone/data/downloads/d9/b5/00/StellungnahmeBVMEDPflegeversicherungStand010807.pdf
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