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Ausschreibungen
Dekubitus-Forum kritisiert Ausschreibungsverfahren der AOK Schleswig-Holstein im Bereich der Dekubitusversorgung
07.10.2008 - 77/08
Mit der Einführung eines Erhebungsbogens sei gerade in jüngster Zeit erreicht worden, dass ein Patient mit einem Produkt versorgt wird, das auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Dies finde sich jedoch in der Ausschreibung von Dekubitusversorgungen nicht wieder, so das Dekubitus Forum. „Im Gegenteil. In der Ausschreibung werden Dekubitusversorgungen sogar auf nur noch zwei Bereiche reduziert: Versorgungen bis Stadium III und Versorgungen des Stadiums IV. Dies stellt einen Anachronismus dar, der spätestens seit Veröffentlichung des Expertenstandards Dekubitus nicht mehr sein darf“, so die BVMed-Experten.
Nicht nachvollziehbar sei auch, dass die Produktanforderungen auf das Vorliegen einer Hilfsmittelnummer – alt oder neu – reduziert werden. Dieses Vorgehen hält das Dekubitus Forum für rechtlich sehr bedenklich, da auf Produktuntergruppenarten zugegriffen werde, die bereits offiziell von den Spitzenverbänden der Krankenkassen gelöscht worden sind. Dazu komme, dass damit auch auf veraltete Qualitätsstandards zurückgegriffen werde, die wissentlich nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Dabei hatten die Krankenkassenverbände bei der Überarbeitung der PG 11 selbst festgestellt, dass die alte PG 11 teilweise obsolete Produkte enthalte und nicht mehr dem Stand der Erkenntnisse der Medizin entspreche.
Das Dekubitus Forum verweist darauf, dass sich die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Medizinische Dienst, die Fachgesellschaften und die Unternehmen auf einheitliche und vergleichbare Qualitätskriterien geeinigt hätten, die eine individuelle Versorgung der Patienten ermöglichen. Diese Standards seien mit der Neustrukturierung der Produktgruppe 11 im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) festgeschrieben worden, würden nun aber durch die ersten Ausschreibungen im Dekubitusbereich konterkariert. Damit werden alle Errungenschaften der neuen HMV-Produktgruppe 11 auf den Kopf gestellt. Das Dekubitus-Forum appelliert daher an die Krankenkassen, mit ihren Ausschreibungen auf den Boden der gemeinsam erarbeiteten Qualitätskriterien für die Dekubitusversorgung zurückzukehren. Fazit „Um eine angemessene Versorgungsqualität zu garantieren, darf bei Ausschreibungen die Qualität der einzusetzenden Hilfsmittel nicht ausgeklammert werden. Das ist auch für die Krankenkassen von Vorteil, denn Fehlversorgungen verursachen nicht nur zusätzliche Schmerzen beim Patienten, sondern auch Folgekosten.“
Das Dekubitus-Forum bietet konkrete Hilfe zur Gestaltung von Verträgen im Rahmen von Informationsveranstaltungen an. Ansprechpartnerin ist Daniela Piossek (piossek@bvmed.de), Hilfsmittelexpertin des BVMed. Weitere Informationen unter www.bvmed.de/themen/Dekubitus.
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