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Wundversorgung
Dekubitus-Forum: Krankenkassen müssen bei Hilfsmitteln gegen Dekubitus Qualitätsaspekte berücksichtigen
14.01.2009 - 03/09
Ein Dekubitus ist eine Wunde, die hauptsächlich durch einen über einen längeren Zeitraum anhaltenden Druck auf eine Körperregion entsteht. Risikopatienten sind vor allem behinderte und ältere Menschen. Um einem Dekubitus vorzubeugen, muss eine Druckentlastung der belasteten und gefährdeten Stellen vorgenommen werden. Wenn häufige Lagewechsel nicht ausreichen oder aus medizinischen Gründen nicht im ausreichenden Maße möglich sind, benötigt der Patient eine Matratze oder ein Kissen zur Dekubitusprophylaxe und -therapie. Jedes Hilfsmittel sollte nach den individuellen Bedürfnissen und krankheitsbedingten Einschränkungen ausgewählt werden.
Für den Einsatz der Hilfsmittel seien die Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses (HMV) gemäß § 139 SGB V maßgeblich. „Damit sind die jeweiligen an die Hilfsmittel der Produktgruppe 11 zu stellenden Qualitätsanforderungen hinreichend beschrieben“, so das Dekubitus-Forum. Dies gelte aber nicht für Produkte der „alten“ PG 11. Das DF kritisierte, dass weiterhin Produkte in die Versorgung gelangen, die in den frühen 90er Jahren in das HMV gelangten und die bei der Aufnahme damals nur geringste Qualitätshürden überwinden mussten. Die Produkte der neuen PG 11, die seit Ende 2005 gilt, müssten dagegen extrem hohe Hürden für die Zulassung überwinden. Um die Vergleichbarkeit der Produkte in der Praxis sicherzustellen, müssten Ausschreibungen sich auf die neue PG 11 begrenzen. Die Produkte der alten und neuen PG 11 seien weder gleichartig noch gleichwertig. Die Verknüpfung der Kriterien „alle Produkte der alten und neuen PG 11“ in Verbindung mit „niedrigster Preis“ sei gefährlich für die Versorgungsqualität, so die BVMed-Experten.
Allerdings gebe es auch in der Listung der neuen PG 11 Probleme mit der Gleichartigkeit und Gleichwertigkeit. Innerhalb einer Produktart seien Produkte mit unterschiedlichen therapeutischen Eigenschaften gelistet, beispielsweise hoher oder keiner Druckentlastung. Die Krankenkassen sollten deshalb bei Verträgen und Ausschreibungen nicht nur alleine die Produktgruppe nennen, sondern mindestens auch den Aspekt der Druckentlastung berücksichtigen.
Das Fazit des Dekubitus-Forums: „Um eine angemessene Versorgungsqualität zu garantieren, darf bei Ausschreibungen die Qualität der einzusetzenden Hilfsmittel nicht ausgeklammert werden. Das ist auch für die Krankenkassen von Vorteil, denn Fehlversorgungen verursachen nicht nur zusätzliche Schmerzen beim Patienten, sondern auch Folgekosten.“
Das Dekubitus-Forum bietet konkrete Hilfe zur Gestaltung von Verträgen im Rahmen von Informationsveranstaltungen an. Ansprechpartnerin ist Daniela Piossek (piossek@bvmed.de), Hilfsmittelexpertin des BVMed. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.bvmed.de/themen/Dekubitus.
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