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Verbandmittel
BVMed: AVWG-Regelungen gelten nicht für Verbandmittel
22.02.2006 - 17/06
Irritationen auf Seiten der verordnenden Ärzte wie bei früheren Gesetzesvorhaben, die Arzneimittel betrafen, sollten frühzeitig vermieden werden, so der BVMed. „Die Verordnungs-, Erstattungs- und Zuzahlungsregeln für Verbandmittel oder verschreibungspflichtige Medizinprodukte bleiben unverändert bestehen“, so die klare Botschaft.
Der Bundestag hatte das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) in der vergangenen Woche beschlossen. Das Gesetz soll ab 1. April 2006 gelten.
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In Deutschland leiden etwa 4 Millionen Menschen an chronischen Wunden, zum Beispiel an offenen Beinen. Um diese Wunden zum Heilen zu bringen, reicht es nicht aus, wenn nur die jeweilige Grunderkrankung behandelt wird. Ohne die richtige äußerliche Versorgung bleibt das Problem über Jahre bestehen. Und das tut es leider bei den meisten Patienten. Moderne, feuchte Wundversorgungsprodukte sind auf dem Markt, aber die wenigsten Ärzte wenden sie an. Aus Unkenntnis oder aus Kostengründen.
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