Verbandmittel

BVMed: AVWG-Regelungen gelten nicht für Verbandmittel

22.02.2006 - 17/06

Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat darauf hingewiesen, dass die Regelungen des neuen Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) keine Anwendung auf Verbandmittel oder verschreibungspflichtige Medizinprodukte finden. Das Gesetz ist nur auf Arzneimittel anwendbar.


Irritationen auf Seiten der verordnenden Ärzte wie bei früheren Gesetzesvorhaben, die Arzneimittel betrafen, sollten frühzeitig vermieden werden, so der BVMed. „Die Verordnungs-, Erstattungs- und Zuzahlungsregeln für Verbandmittel oder verschreibungspflichtige Medizinprodukte bleiben unverändert bestehen“, so die klare Botschaft.

Der Bundestag hatte das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) in der vergangenen Woche beschlossen. Das Gesetz soll ab 1. April 2006 gelten.


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