Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstr. 29 b
D - 10117 Berlin
Tel. (030) 246 255 - 0
Fax. (030) 246 255 - 99
info@bvmed.de
Inkontinenz
Defizite bei der Inkontinenzversorgung in Pflegeheimen: Heimbetreiber, Krankenkassen und Industrie an einem Tisch
30.11.2011 - 92/11
Alle Beteiligten seien an einer qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Lösung interessiert. Auch die Krankenkassen hätten erkannt, dass Einsparungen bei den Produktpreisen bzw. Versorgungspauschalen Grenzen überschritten hätten. Die Heimbetreiber berichteten von negativen Auswirkungen durch Ausschreibungen (§127 1 SGB V) oder Verträge (§127 2 SGB V) der Krankenkassen mit Leistungserbringern in diesem Bereich in den letzten Jahren. Insbesondere kombinierte Ausschreibungen häuslicher und stationärer Inkontinenzversorgungen seien im Heimbereich ungeeignet, da sich die Versorgungsstrukturen und -prozesse in Heimen von denen im häuslichen Bereich deutlich unterscheide. Die Heimbetreiber bemängeln, nicht am Entscheidungsprozess beteiligt zu sein. Auch gebe es eine unzureichende Anpassung an bestehende Qualitätsmanagementsysteme und Versorgungsstrukturen vor Ort. Nach Schätzungen der Teilnehmer seien rund 70 Prozent aller Heimbewohner inkontinent - mit steigender Tendenz. Zudem gebe es verhältnismäßig mehr Inkontinente mit hohen Schweregraden als im häuslichen Bereich. Die demografische Entwicklung lasse vermuten, dass sich diese Situation weiter verschlechtern werde.
Für die Heimbetreiber ist es daher wichtig, eine direkte Einflussnahme auf die Lieferanten zu haben, da man für die Pflege und Gesundheit der Heimbewohner verantwortlich sei. Bei Ausschreibungen oder Verhandlungsverträgen der Krankenkassen seien Heimvertreter bisher jedoch komplett außen vor. Krankenkassenbezogene Ausschreibungen oder Verhandlungsverträge seien in Heimen alleine schon deshalb kritisch zu sehen, da bei der Versorgung der Heimbewohner kein Unterschied nach der Krankenkassenzugehörigkeit gemacht werden könne. Die Versorgung richte sich allein an den Bedürfnissen der Bewohner aus. Die Pflegekräfte seien an den Expertenstandard gebunden und für die Qualität verantwortlich. Das Heim sei damit unabhängig von der Versorgungsregelung der Krankenkasse für die Heimbewohner verantwortlich.
Mehr Informationen zum Thema Inkontinenzversorgung gibt es unter www.bvmed.de/themen/inkontinenz.
Medienkontakt:
Manfred Beeres
Leiter Kommunikation/Pressesprecher
Tel: +49 30 246 255-20
E-Mail: beeres(at)bvmed.de
Diese Inhalte könnten für Sie ebenfalls interessant sein:
Neu: MedTech-Bilderwelten
Informationsfilm
Gebärmutter-Myome: Embolisation
Ein Blutgefäß ist plötzlich verstopft: Embolie. Ein Organ wird dadurch nicht mehr versorgt: Infarkt. – Ein bedrohlicher Vorgang? Nicht, wenn Mediziner ihn sich zu Nutze machen bei der Behandlung gutartiger Tumore in der Gebärmutter, den sogenannten Myomen. Durch die Myom-Embolisation könnten in Deutschland jährlich mehr als 140.000 Frauen von ihren heftigen Beschwerden befreit und vor der folgenschweren Entfernung ihrer Gebärmutter bewahrt werden. So wie Verena Helm. (Länge: 3:29 min)
> Gebärmutter-Myome: Embolisation
Aktuelle Themen
- Dekubitus
- Erhebungsbogen
- Erstattung
- Hilfsmittel
- Homecare
- Inkontinenz
- Kodex
- Medizinprodukte
- Medizinprodukteberater
- Medizinprodukterecht
- Nadelstichverletzungen
- Tracheostoma
- UDI
- Versorgungsstrukturgesetz
- Wundversorgung




