Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstr. 29 b
D - 10117 Berlin
Tel. (030) 246 255 - 0
Fax. (030) 246 255 - 99
info@bvmed.de
Inkontinenz
BVMed: Vertragsgrundsätze zu ableitender Inkontinenz
Erforderlich sei eine bedarfsgerechte Verordnung der Hilfsmittel, die den unterschiedlichen Krankheitsbildern und dem individuellen Bedarf der Patienten gerecht wird. Aufgrund der Vielzahl der relevanten Krankheitsbilder, der Heterogenität und Individualität der Versorgung und der Spezialisierungen der Leistungserbringer sei es ratsam, separate Verträge für den Intermittierenden Selbstkatheterismus (ISK), die Dauerableitung und die aufsaugende Inkontinenzversorgung zu schließen, so der BVMed. Zu den Vertragsgrundsätzen im Bereich der ableitenden Inkontinenzversorgung gehören aus Sicht des BVMed unter anderem folgenden Punkte:
> Es muss eine Versorgung gemäß medizinischer Notwendigkeit sichergestellt werden. > Die Wahlfreiheit des Patienten muss erhalten bleiben. > Die Vergütung muss dem Leistungserbringer eine Versorgung und Produktvielfalt ermöglichen, die den individuellen Bedürfnissen des Patienten gerecht wird. > Die Kalkulation eines Versorgungspreises darf nicht auf wenige Produkte beschränkt sein. Mehr: www.bvmed.de (Pressemitteilungen).
Diese Inhalte könnten für Sie ebenfalls interessant sein:
Gebärmutter-Myome: Embolisation
Ein Blutgefäß ist plötzlich verstopft: Embolie. Ein Organ wird dadurch nicht mehr versorgt: Infarkt. – Ein bedrohlicher Vorgang? Nicht, wenn Mediziner ihn sich zu Nutze machen bei der Behandlung gutartiger Tumore in der Gebärmutter, den sogenannten Myomen. Durch die Myom-Embolisation könnten in Deutschland jährlich mehr als 140.000 Frauen von ihren heftigen Beschwerden befreit und vor der folgenschweren Entfernung ihrer Gebärmutter bewahrt werden. So wie Verena Helm. (Länge: 3:29 min)
> Gebärmutter-Myome: Embolisation

