Inkontinenz

BVMed: Vertragsgrundsätze zu ableitender Inkontinenz

Der Fachbereich „Stoma/Inkontinenz“ des BVMeds hat Vertragsgrundsätze für die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzprodukten vorgestellt. Zentrale Botschaft: Die Vergütungssysteme müssen die Versorgungskomplexität im Bereich der ableitenden Inkontinenz abbilden.

Erforderlich sei eine bedarfsgerechte Verordnung der Hilfsmittel, die den unterschiedlichen Krankheitsbildern und dem individuellen Bedarf der Patienten gerecht wird. Aufgrund der Vielzahl der relevanten Krankheitsbilder, der Heterogenität und Individualität der Versorgung und der Spezialisierungen der Leistungserbringer sei es ratsam, separate Verträge für den Intermittierenden Selbstkatheterismus (ISK), die Dauerableitung und die aufsaugende Inkontinenzversorgung zu schließen, so der BVMed. Zu den Vertragsgrundsätzen im Bereich der ableitenden Inkontinenzversorgung gehören aus Sicht des BVMed unter anderem folgenden Punkte:
> Es muss eine Versorgung gemäß medizinischer Notwendigkeit sichergestellt werden. > Die Wahlfreiheit des Patienten muss erhalten bleiben. > Die Vergütung muss dem Leistungserbringer eine Versorgung und Produktvielfalt ermöglichen, die den individuellen Bedürfnissen des Patienten gerecht wird. > Die Kalkulation eines Versorgungspreises darf nicht auf wenige Produkte beschränkt sein. Mehr: www.bvmed.de (Pressemitteilungen).


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