Homecare

Reform der Pflegeversicherung: BVMed schlägt Pflegeberatungsgutscheine vor, um Homecare-Strukturen besser zu nutzen

17.10.2007 - 80/07

Berlin. Zur anstehenden Reform der Pflegeversicherung schlägt der BVMed die Einführung von Pflegeberatungsgutscheinen vor, um die bestehenden und erfolgreich im Markt eingeführten Homecare-Strukturen im Fallmanagement besser zu nutzen. Denn das von der Bundesregierung verfolgte Konzept der Pflegestützpunkte mit dort angesiedelten Fallmanagern berge die Gefahr, dass die aufgebauten Homecare-Strukturen nicht ausreichend einbezogen werden, so der BVMed. „Die im Gesetzentwurf zur Pflegereform vorgesehene Regelung knüpft zu sehr an die Strukturen der Pflegeversicherung an und lässt die medizinisch und pflegerisch notwendigen Qualifikationen der Fallmanager außer Acht. Um die Vielfalt der kommunalen, gemeinnützigen und privaten Leistungserbringer zu erhalten, schlägt der BVMed daher die Einführung von Pflegeberatungsgutscheinen vor“, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt heute in Berlin.


Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll in den neu zu bildenden Pflegestützpunkten zukünftig eine Pflegeberatung durchgeführt werden. Die Pflegekassen werden gesetzlich verpflichtet, für pflegebedürftige Versicherte Pflegeberater zur Verfügung zu stellen. Die Pflegeberatung zielt auf die Verbesserung der Versorgung und die Einführung eines Fallmanagements für den Einzelnen ab. In den vorherigen Gesetzesentwürfen sah der Gesetzgeber noch eine Pflegebegleitung vor.

„Die Ansiedelung der Pflegestützpunkte bei den Pflegekassen widerspricht der Intention des Gesetzgebers, bestehende Strukturen zu nutzen“, so der BVMed. Bereits heute übernehmen die Homecare-Unternehmen spezialisiertes Fallmanagement bei der Überleitung vom Krankenhaus in den ambulanten und pflegerischen Bereich. Sie koordinieren Leistungen wie die medizinische Versorgung zu Hause, die Lieferung und beratende Einführung in medizinische Hilfsmittel sowie pflegerische und sonstige Betreuungsangebote. „Diese Kompetenz wird im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt. Anstatt dessen sollen teure Doppelstrukturen aufgebaut werden, die bei den Pflegekassen angesiedelt sind“, so der MedTech-Verband, der unter anderem die Homecare-Unternehmen vertritt.

Mit der Einführung von Pflegeberatungsgutscheinen könne der Versicherte selbst entscheiden, von wem er beraten werden möchte: von kommunalen oder, gemeinnützigen Einrichtungen, Homecare-Dienstleistern oder den Pflegekassen. Das Fazit des BVMed: „Mit den Pflegeberatungsgutscheinen kann den Wünschen und Bedürfnissen der zu Pflegenden besser Rechnung getragen und zusätzliche Bürokratie vermieden werden.“

Ausführliche Informationen zum Thema Homecare gibt es auf den BVMed-Internetseiten unter www.bvmed.de/themen/Homecare. Das Ziel von Homecare ist, Patienten eine ambulante Therapie mit beratungsintensiven Hilfsmitteln und den dazugehörigen Dienstleistungen zu ermöglichen. Der vor kurzem aufgelegte Informations-Flyer „Homecare - Bedeutung und Nutzen im deutschen Gesundheitssystem“ ist abrufbar unter www.bvmed.de/artikel.php?41358.


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