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BVMed: Krankenkassen müssen Regelsteuersatz bei Trink- und Sondennahrung zahlen

26.11.2003 - 78/03

Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen aufgefordert, die Kassen zur Zahlung des Regelsteuersatzes in Höhe von 16 Prozent bei Trink- und Sondennahrung zu verpflichten. Die Aufsichtsbehörden werden sich auf einer Arbeitstagung am 27. und 28. November 2003 mit dem Thema befassen.


Das Bundesministerium der Finanzen hatte im Sommer 2003 klargestellt, dass mit wenigen Ausnahmen Trink- und Sondennahrung mit 16 Prozent Mehrwertsteuer - und nicht wie bisher angenommen mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent - zu belegen sind. Viele Krankenkassen sind aber der Meinung, dass der ermäßigte Steuersatz anzuwenden sei und kürzen die Rechnungen der Leistungserbringer.

Nach der Klarstellung des Finanzministeriums hatten die Hersteller enteraler Ernährungsprodukte (flüssige Trink- und Sondennahrung) die Umsatzsteuer vom bisher ermäßigten Steuersatz auf den Regelsteuersatz von 16 Prozent zum 1. Juli 2003 erhöht und folgten damit auch der aktuellen Auffassung der Finanzbehörden.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung wurde gebeten, den Krankenkassen die Steuerrechtslage mitzuteilen und auf eine korrekte Rechtsanwendung hinzuwirken. Nach Vorgabe der Spitzenverbände vertreten viele Krankenkassen jedoch eine andere Rechtsauffassung und kürzen die Rechnungen der Leistungserbringer auf den ermäßigten Steuersatz oder weisen die Rechnungen in ihrer Gesamtheit wegen falscher Steuerausweisung zurück. 

Nach Meinung des BVMed haben die Krankenkassen keine Rechtsgrundlage, eigenständig den Mehrwertsteuersatz für Sondennahrung festzulegen. Sofern die Krankenkassen von einer anderen Steuersituation als die Finanzbehörden und die Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalten ausgehen, darf diese Meinungsverschiedenheit nicht zu Lasten der Leistungserbringer gehen. Die Krankenkassen sollten unter Vorbehalt der endgültigen Rechtsklärung die Rechnungen mit den Regelsteuersätzen begleichen. Langwierige Gerichtsprozesse, die zugleich ausstehenden Mehrwertsteuererstattungen der Krankenkassen und die Steuernacherhebungen durch die Finanzbehörden können die Leistungserbringer, insbesondere mittelständische Unternehmen, in die Insolvenz bringen. Dies kann weder im Sinne der Regierung noch der Krankenkassen sein, so der BVMed.


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