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EBM
Neue BVMed-Infokarte zur Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten im EBM 2000plus
16.08.2005 - 51/05
Im Praxisalltag der niedergelassenen Vertragsärzte tritt nach dem in Kraft treten des neuen EBM die Frage auf, wie Medizinprodukte abgerechnet werden können. Dabei gelten für Medizinprodukte besondere Abrechnungsregeln, wenn sie nicht über Praxis- und Sprechstundenbedarf, Honorare, Hilfsmittel oder Sachkostenpauschalen abgerechnet werden können. Konkretisiert werden diese Abrechnungsregeln durch die Bundesmantelverträge und die regionalen Verträge auf der Ebene der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen.
Mit der Infokarte zur Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung zeigt der BVMed auf, für welche Medizinprodukte gesonderte Abrechnungsbedingungen gelten und gibt praktische Informationen für Leistungserbringer, Ärzte, Krankenkassenmitarbeiter und Versicherte.
Die Regelungen betreffen beispielsweise folgende Medizinprodukte:
:: Herzschrittmacher (aktive Implantate);
:: Portkathetersysteme, Zentralvenenkatheter;
:: Blasen-, Nierenfistel- und Ureterkatheter;
:: Fadenanker, Knochenimplantate, Hernien-Netze;
:: Spezialbestecke für die ambulante Epidural-, Peridural- oder Plexusanaesthesie.
Ein wichtiger Hinweis für die Patienten lautet: die Versorgung mit diesen Medizinprodukten erfolgt zuzahlungsfrei!
Die BVMed-Infokarte „Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung“ kann kostenfrei von der Internetseite des BVMed www.bvmed.de (Publikationen – Infokarten & Falt- und Merkblätter) heruntergeladen werden. Der Direktlink zur Infokarte als pdf lautet: www.bvmed.de/stepone/data/downloads/7b/a2/00/Informationskarte.pdf.
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