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Arztpraxis
Wundversorgungskonferenz: „Schnellerer Heilungserfolg und wirtschaftlichere Versorgung durch feuchte Wundtherapien“
02.06.2005 - 39/05
Bei der Versorgung der rund 4 Millionen Patienten mit chronischen Wunden werden noch immer in viel zu geringem Maße die Vorteile der modernen, feuchten Wundversorgungstherapien genutzt. Dabei spiele die Angst der Ärzte vor Regressen aufgrund angeblich teurer Behandlungskosten eine Rolle. „Diese Angst ist unberechtigt“, sagte der Klinikapotheker und Wundexperte Werner Sellmer auf der BVMed-Konferenz vor über 70 Teilnehmern, davon rund 30 Krankenkassen. Die moderne Wundtherapie führe nicht zu einer Verteuerung, aber auf der anderen Seite zu einer deutlich verbesserten Behandlung, kürzeren Behandlungsdauer und mehr Lebensqualität für den Patienten.
Moderator Dr. med. Friedhelm Bartels, Mitglied des BVMed-Vorstands und Medizinischer Direktor bei Bristol-Myers Squibb sprach sich für eine bessere Koordinierung der Schnittstellen zwischen Klinik und ambulantem Bereich aus. Dafür sei es wichtig, die Qualifikation aller Beteiligten zu verbessern, Behandlungsleitlinien zu entwickeln und den Begriff des Wundspezialisten zu definieren. Er appellierte an die zahlreichen Krankenkassenvertreter, gemeinsam mit den Ärzten, Pflegern und Unternehmen „das Thema voran zu bringen“.
Daniela Piossek, Referatsleiterin Krankenversicherung beim BVMed, betonte in ihrem Einführungsreferat die ökonomische Bedeutung chronischer Wunden, unter denen über 4 Millionen Menschen leiden. Die Behandlungskosten pro Wundpatient liegen nach einer Studie durchschnittlich bei ca. 6.600 Euro im Jahr. Bei einem „normalen“ Versicherten sind es die Hälfte. Hin¬zu kommen die Kosten des Arbeitsausfalls, sodass allein wirtschaftlich ein dringender Handlungsbedarf besteht, die Versorgungssituation durch moderne Wundversorgungsprodukte zu verbessern. Zu diesen Produkten gehören Hydrogele, Schäume, Alginate, Hydrokolloide oder silberhaltige Verbände. Es handelt sich dabei um Verbandmittel, die generell der GKV-Leistungspflicht unterliegen. Sie sind richtgrößenrelevant („Arzneimittelbudget“) und unterliegen der gesetzlichen Zuzahlung, aber keiner Festbetragsregelung. Wichtig ist die Klarstellung, dass Verbandmittel Medizinprodukte sind. Sie sind damit auch nach der Einführung der Gesundheitsreform 2004 uneingeschränkt verordnungsfähig, obwohl sie nicht verschreibungspflichtig sind. Eine vom BVMed beauftragte DocCheck-Studie bei rund 100 niedergelassenen Ärzten zeigte, dass drei Viertel der niedergelassenen Ärzte nicht darüber informiert sind, dass Verbandmittel uneingeschränkt auf Kassenrezept verordnet werden können. Nur etwa 20 Prozent der befragten Ärzte verordnen moderne Wundversorgungsprodukte.
Eine Abgrenzung von Medizinprodukten zu Arzneimitteln nahm Dr. Elke Lehmann vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vor. Die Begriffe „Verbandmittel“, „Verbandstoff“, „Wundauflage“ oder „Wundversorgungsprodukte“ sind dabei im Medizinproduktegesetz (MPG) nicht enthalten. Bei Wundversorgungsprodukten bzw. Verbandmitteln, deren Zweckbestimmung über die eines „Verbandstoffes“ (wie dieser im Arzneimittelgesetz vor Inkrafttreten des MPG definiert war) hinausgeht, kann es sich um ein Arzneimittel oder ein Medizinprodukt handeln. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die vom Hersteller vorgegebene Zweckbestimmung des Produktes. Eindeutige Medizinprodukte sind Wundverbände in Form von Flüssigkeiten, Gelen oder Pasten, also beispielsweise reine Hydrokolloide oder Hydrogele. Medizinprodukte, die ein Arzneimittel mit ergänzender Wirkung enthalten, sind z. B. Wundverbände und Wundauflagen mit die mechanische Wundversorgung ergänzenden antibakteriellen Wirkstoffen.
Nikolaus Schmitt, Projektleiter „Integrierte Versorgung“ bei der BARMER Ersatzkasse, ging auf den Einsatz der Wundversorgung aus Sicht der Kassen ein. Da kaum valide Zahlen über chronische Wunden und deren Kosten vorliegen, führte die BARMER ein Projekt zur Evaluierung hydroaktiver Wundauflagen mit 289 Teilnehmern über neun Monate durch. 71 Teilnehmer waren nach dem Pilotprojekt wundfrei. Bei 117 Teilnehmern konnten Wundheilungen erreicht werden. 101 Teilnehmer brachen die Therapie ab. Fazit des Pilotprojektes, das in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wurde: Einsparpotentiale sind grundsätzlich gegeben. Allerdings gab es Akzeptanzprobleme bei Ärzteschaft, Pflegediensten, Angehörigen und Patienten. Um die Informationstransparenz zu steigern, valide Daten zu erheben und die Versorgungsabläufe zu vernetzen und damit zu verbessern, bereitet die BARMER einen Integrierten Versorgungsvertrag (IV) „Chronische Wunden“ nach § 140 SGB V vor. Es wird davon ausgegangen, dass der Hausarzt überwiegend die Erstanamnese durchführt und dann die erforderlichen weiteren Schritte einleitet. Akute Fälle überweist der Hausarzt sofort in die Wundambulanz, wo sie ggf. täglich von einem Chirurgen beurteilt und behandelt werden. Die nicht akuten Fälle werden im Anschluss zu Hause von den ambulanten Pflegediensten zusammen mit dem Hausarzt und dem mobilen Wundberater versorgt. Mit dem „IV chronische Wunden“ sollen die Patienten früher und homogener als bisher behandelt werden. Es soll stärker nach dem Ergebnis und für die Früherkennung und angemessene Frühbehandlung anstatt für die aufwändige Behandlung eines spät erkannten Falles vergütet werden. „Dadurch sparen wir Geld, weil die Krankheitsverläufe insgesamt abgekürzt werden“, so Schmitt.
Nach Ansicht von Werner Sellmer, Klinikapotheker und Vorstandsmitglied des Wundzentrums Hamburg, sind die chronischen Wunden das eigentliche Problem in der Wundversorgung. Sie heilen oft über Jahre nicht und bedeuten für den Patienten einen erheblichen Verlust an Lebensqualität. Von 30.000 Beinamputationen könnten rund die Hälfte vermieden werden. Die Vorteile der modernen Wundtherapie seien klar: schnellere Wundheilung, Verringerung der Schmerzen, bessere Körperhygiene, Verminderung des Wasser- und Elektrolytverlusts, Mobilitätsgewinn sowie Kosteneinsparung, „wenn korrekt gearbeitet wird“. Dennoch würden nur rund 20 Prozent der chronischen Wunden modern versorgt werden. Die Gründe der Ärzte seien Angst vor Therapiefehlern, die vorhandene Produktvielfalt, die „Fortbildungsresistenz“ sowie die Angst vor Einzelregress durch die Kassen aufgrund der angeblich teuren Therapie. Dabei verdeutliche ein Rechenmodell die Wirtschaftlichkeit der modernen Wundtherapie. Sellmer verglich die Material- und Personalkosten der konventionellen und der feuchten Wundversorgung. Die Materialkosten der feuchten Wundversorgung seien zwar höher, dafür sei die Wechselfrequenz der Verbände niedriger. Dadurch entstünden bereits innerhalb einer Woche Einsparungen von einem Drittel nur bei den Materialkosten. Sellmer: „Hinzu kommen die Einsparungen bei den Personalkosten durch weniger Verbandwechsel. Fazit: Die Gesamteinsparung pro Verbandwoche beträgt bis zu 45 Prozent - 124 gegen 67 Euro. Die Angst der Ärzte vor Mehrkosten ist unberechtigt.“
Veronika Gerber, Pflegedirektorin des Kreiskrankenhauses Aurich und Vorstandsmitglied des Wundzentrums Aurich, bezeichnete die Integrierte Versorgung als besten Lösungsansatz für die Defizite in der Versorgung offener Wunden. Das Auricher Konzept beinhaltet die Einführung eines Wundmanagements, die Etablierung eines Kompetenzcenters, den Aufbau eines externen Netzwerkes, die Pflegeüberleitung sowie ein Schulungszentrum. Gerber: „Wir erreichen eine hohe Versorgungsqualität durch die Vernetzung der Prozesse.“ Ziel des Wundprojekts sei die optimale, lückenlose Versorgung der chronischen Wundpatienten gemeinsam mit dem Krankenhaus, den niedergelassenen Ärzten und den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die Qualität und Wirtschaftlichkeit werde erreicht durch den zielgerichteten Einsatz geeigneter Produkte, die konsequente Therapieumsetzung, eine Kostenreduktion durch Verkürzung der Behandlungszeit sowie Prävention durch Beratung und Schulung. Der IV-Vertrag beinhalte Halbjahrespauschalen für die Krankheitsbilder Ulcus Cruris und Dekubitus, die Definition von drei Schweregraden, die Vergütung pro Wunde, ein Sondermodul für die Vakuum-Therapie sowie den Ausschluss stationärer Behandlung. Für die Zukunft stellt sich Gerber die Einrichtung weiterer Wundzentren und regionaler Koordinationsstellen vor, die die Prozesse steuern. Ihr Fazit: „Integrierte Versorgung chronischer Wunden erfordert ein Gesamtkonzept. Wir brauchen den Aufbau vernetzter Strukturen, um ambulante und stationäre Leistungserbringer einzubinden.“ Untermauert wurde das Erfolgskonzept eines Wundzentrums durch eine in Kassel anwesende Patienten, die zehn Jahre offene Beine hatte und der in weniger als einem Jahr in Aurich geholfen werden konnte.
Die Facharztsicht schilderte Dr. med. Martin Lederle, der eine Diabetologische Schwerpunktpraxis in Stadtlohn betreibt. Offiziell haben sieben Prozent der Bevölkerung Diabetes mellitus. Davon gehören 15 bis 30 Prozent zu der Risikogruppe für ein diabetisches Fußsyndrom. Ursachen sind die diabetische Neuropathie oder arterielle Gefäßerkrankung. Eine akute Läsion liegt in zwei bis zehn Prozent der Fälle vor. Bei dieser Patientengruppe müsse man die offene Wunde im Zusammenhang mit der mangelnden Durchblutung sehen. Für das „diabetische Fußsyndrom“ liege eine evidenzbasierte Behandlungsleitlinie vor. Wie kann die Versorgung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom verbessert werden? Dr. Lederle: „Es ist ein regionales Netzwerk der Leistungserbringer erforderlich. Die Zusammenarbeit muss koordiniert werden. Einzelne Aspekte der Patientenversorgung dürfen nicht isoliert betrachtet werden.“ Die Lösung liege in einer „Integrierten Versorgung Diabetisches Fußsyndrom“.
Hinweis an die Medien: Digitale Bilder zur Veranstaltung können im Internet unter www.bvmed.de (Bilder - Veranstaltungen) abgerufen werden. 300-dpi-Bilder können bei der BVMed-Pressestelle (Mail an beeres@bvmed.de) angefordert werden.
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