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Gesundheitspolitik
Stichtag 31. Oktober 2010: BVMed-Newsletter informiert über die NUB-Anträge zu Innovationen im Krankenhaus
01.10.2010 - 71/10
Bis zum 31. Oktober 2010 können Krankenhäuser Anträge für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) stellen, die sie im Folgejahr einsetzen möchten. Damit wird sichergestellt, dass NUBs die Chance erhalten, von den Krankenkassen extrabudgetär vergütet zu werden, noch bevor
sie in den regulären Leistungskatalog des DRG-Systems aufgenommen werden. Medizinisch und kostentechnisch sinnvolle Innovationen sind auf diese Weise bereits zwei bis drei Jahre früher einsetzbar.
Bei der Antragstellung gibt es für die Krankenhäuser besondere Verfahrenspunkte zu beachten, damit innovative Medizintechnologien allen Patienten, die sie benötigen, zeitnahzur Verfügung gestellt werden können. Der NUB-Newsletter gibt dazu folgende Tipps:
> Nutzen Sie für Ihren Antrag ausschließlich das dafür jeweils aktuelle Erfassungstool. Sie können es auf der Internetseite des InEK herunterladen (www.g-drg.de).
> Prüfen Sie, ob die gewünschte Methode bereits im Fallpauschalenkatalog abgebildet ist. Falls nicht, sollten Sie mit dem Ausfüllen des Erfassungstools starten. Prüfen Sie den Antrag zum Schluss sorgfältig.
> Verschicken Sie den fertigen Antrag nur auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse NUB@inek-drg.de.
> Starten Sie nach Erhalt eines positiven Bescheids so schnell wie möglich die Entgeldverhandlungen mit den Krankenkassen.
> Nehmen Sie Experten aus dem medizinischen Bereich und dem Controlling mit zur Verhandlung.
> Stellen Sie rechtzeitig einen neuen NUB-Antrag, wenn Sie das Verfahren ein weiteres Jahr nutzen wollen.
Zum Stammformblatt gibt der BVMed-Newsletter folgende Tipps an die Krankenhäuser:
> Eine Anfrage kann nur dann für mehrere Häuser gestellt werden, wenn eine Vertretungsvollmacht vorliegt.
> Machen Sie nachvollziehbare Angaben zu Funktions-/Anwendungsweise, Technik, Materialien/Mengen, Wirkmechanismus, Wirkstoff, Dosierungen, Häufigkeit und Dauer der Anwendung etc.
> Geben Sie an, mit welchem OPS-Kode die Methode im Jahr 2010 verschlüsselt wird. Benutzen Sie bei mehreren Kodes für jeden Kode eine neue Zeile. Sofern noch kein OPS-Kode vorliegt, vermerken Sie dies bitte entsprechend.
> Wenn Ihnen bekannt ist, dass die Indikation typischerweise mit einer bestimmten DRG bzw. mehreren verbunden ist, dann geben Sie diese zusätzlich zur Patientengruppe an.
> Geben Sie an, welche bestehende Methode durch die neue abgelöst oder ergänzt wird. Beschreiben Sie, wie Patienten vor Einführung der neuen Methode bei der entsprechenden Indikation behandelt wurden.
> Erläutern Sie, warum die Methode eine Neuerung darstellt. Wie unterscheidet sie sich von etablierten Verfahren? Worin liegt die Innovation?
> Beschreiben Sie die verweildauersteigernde oder -senkende Wirkung wenn möglich in durchschnittlichen Tagen pro Krankenhausaufenthalt.
> Geben Sie bitte den Zeitpunkt der ersten Anwendung der Methode in Ihrem Krankenhaus an.
> Wenn Ihnen der Einführungszeitpunkt der Methode in Deutschland bekannt ist, geben Sie ihn hier an, ggf. auch als Schätzung.
> Zur Unterstützung der Bearbeitung ist die Angabe hilfreich, in wie vielen Krankenhäusern diese Methode zum Zeitpunkt der Anfrage eingesetzt wird.
> Nennen Sie die Anzahl der Patienten (ggf. als Schätzung), an denen die angefragte Methode in Ihrem Krankenhaus angewandt wurde.
Mehr Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite der BVMed-Initiative unter www.fortschritt-erleben.de.
Medienkontakt
Manfred Beeres
Leiter Kommunikation/Pressesprecher
Tel: 030 246 255-20
E-Mail: beeres@bvmed.de
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