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Gesundheitspolitik
MedInform-Konferenz zur Hilfmittelversorgung: „Versorgungsqualität muss definiert und kontrolliert werden“
22.01.2009 - 04/09
Eine kritische Bestandsaufnahme der bisherigen Erfahrungen mit Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich nahm Klaus Grunau, Managing Director von Hollister und Mitglied des BVMed-Vorstands, vor. Zu den Mängeln gehören unklare Leistungsbeschreibungen in den Ausschreibungsunterlagen und unterschiedliche Beurteilungen der Ausnahmeregelung. So gebe es beispielsweise bei Stomaprodukten oder Tensgeräten sowohl Ausschreibungen als auch Vertragsverhandlungen. Die bisherigen Regelungen hätten dazu geführt, dass die Krankenkassen ihren Machtzuwachs ausnutzen und den Preisdruck weiter verschärfen – zu Lasten der Versorgungsqualität. Aufgrund der bestehenden Probleme seien die positiven Änderungen im Hilfsmittelbereich durch das GKV-WSG zu begrüßen. Zu den Verbesserungen gehören folgende Aspekte:
:: Umwandlung der „Soll“-Vorschrift zu Ausschreibungen in eine „Kann“-Regelung für Krankenkassen.
:: Die „Zweckmäßigkeit“ von Ausschreibungen bestimmen der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Leistungserbringer bis Ende Juni 2009.
:: Einführung eines Präqualifizierungsverfahrens für Leistungserbringer bis Ende Juni 2010.
:: Informationsrecht der Leistungserbringer gegenüber den Krankenkassen über bestehende Verträge nach §127 Abs.2 SGB V
:: Beitrittsrecht zu gleichen Konditionen für präqualifizierte Leistungserbringer zu den abgeschlossenen Verträgen
:: Verlängerung der Übergangsfrist für bislang zugelassene Leistungserbringer bis Ende 2009
Die verantwortliche Referatsleiterin Carla Grienberger stellte die Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes im Hilfsmittelbereich vor. Dazu gehören die Erstellung und Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses, das Antragsverfahren zur Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis, die Fortentwicklung des Festbetragssystems, die Entwicklung von Kriterien zur Zweckmäßigkeit von Ausschreibungen oder die Etablierung eines Präqualifizierungsverfahrens. Insbesondere bei den beiden letztgenannten Aufgaben werden die Leistungserbringer eng in die Erarbeitung einbezogen. Die Kommunikation mit Herstellern und Leistungserbringern werde über Anhörungen sowie gemeinsame Rahmenverträge und Empfehlungen sichergestellt. Die erste Bewährungsprobe sei die gemeinsame Erarbeitung von Kriterien für die Zweckmäßigkeit von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich. Sie plädierte dafür, dass die Leistungserbringerseite ihre Interessen bündeln. Der BVMed und andere Verbände seien mit ihren Gesprächen hier auf einem guten Weg. „Ich bin optimistisch, dass wir diese gemeinsamen Empfehlungen bis Ende Juni 2009 fristgerecht hinbekommen. Ein Schiedsverfahren kann nicht im Interesse der Beteiligten sein“, so Grienberger. Probleme sieht sie bei der Festlegung der Kriterien. So sei beispielsweise die Frage, ob der Nutzen einer Ausschreibung im Verhältnis zum Aufwand stehe „je nach Krankenkasse sehr unterschiedlich“. Hier werde es eher allgemeine Kriterien und Empfehlungen für die Krankenkassen geben. Auch bei den Kriterien für das Präqualifizierungsverfahren, also der vorwettbewerblichen Eignungsprüfung der Leistungserbringer, werde es eine dialogorientierte Zusammenarbeit zwischen dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene geben.
Peter Lips von der auf den Hilfsmittelmarkt spezialisierten Unternehmensberatung Lips, Pantenburg & Partner beleuchtete die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Gesetzesregelungen für die Leistungserbringer im Hilfsmittelmarkt.
Die neuen Instrumente zur Preisfindung über Ausschreibungen und den Zwang zum Vertrag betreffen derzeit insbesondere standardisierbare Bereiche wie den Reha-Markt. Bei den Leistungserbringern haben die Ausschreibungen zu erheblicher struktureller Unruhe geführt. Bei den wenigen Ausschreibungen, zu denen es gekommen ist, waren dramatische Preisrückgänge die Folge, „die kalkulatorisch nicht nachvollziehbar sind“. Gründe seien nicht hohe Wirtschaftlichkeitsreserven, sondern die Angst vor Marktausschluss und der Zwang zur Fixkostendeckung. Bringen die aktuellen Gesetzesänderungen nun die Lösung für die Probleme im Markt? Zwar bleibe der Marktzugang bestehen. Die negative Preisentwicklung werde aber nicht gestoppt, „bestenfalls etwas gebremst“, so Lips. Er appellierte an Leistungserbringer und Hersteller, sich den neuen Herausforderungen aktiv zu stellen. Auf der Leistungserbringerseite gehört dazu eine organisatorische Trennung von Volumengeschäft und Individualversorgung. Volumengeschäft erfordere dann den Zwang zur Prozessoptimierung und Standardisierung. Im Individualgeschäft komme es auf die Exzellenz bei der Kundenbetreuung und auf die Leidenschaft für die eigene Tätigkeit an.
Rechtliche Aspekte des Vergaberechts stellte Dr. Marc Gabriel von Baker & McKenzie Rechtsanwälte vor. Er ging insbesondere auf das neue Beitrittsrecht ein. Entscheidend dafür, dass die neuen Verträge mit Beitrittsrecht nicht ausschreibungspflichtig sind, ist das im konkreten Fall durch den Vertragsschluss eingeräumte Maß an Exklusivität. „Um nicht der Ausschreibungspflicht zu unterfallen, darf der Vertragsschluss weder rechtlich noch tatsächlich zu einer Exklusivität bzw. zu einem entgeltlichen Vorteil des Erstvertragspartners führen“, so Dr. Gabriel. Der Frage der „Exklusivität“ komme damit eine zentrale Bedeutung zu ob ein öffentlicher Auftrag vorliegt. Das Konzept des Gesetzgebers stehe und falle mit dem eingeräumten Maß an Exklusivität. Dies müssten die Krankenkassen dann in der Praxis auch so leben und das Beitrittsrecht ermöglichen. Rechtliche Aspekte spielen auch beim Präqualifizierungsverfahren eine Rolle. Da die Bestätigungen als Nachweis der Eignung auch im Rahmen vergaberechtlicher Ausschreibungen dienen werden, müsse bereits im Präqualifizierungsverfahren die Möglichkeit zur Zurechnung von Eignungsnachweisen eingeräumt werden, so der Rechtsexperte.
Dr. Martin Danner, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE, vertrat die Patientensicht in der Hilfsmittelversorgung. Der Patient erwartet eine qualitativ hochwertige Hilfsmittelversorgung. Dies sei für das Gesundheitssystem insgesamt notwendig, da eine schlechte Versorgungsqualität hohe Folgekosten verursache. Hilfsmittelversorgung sei dabei mehr als das Produkt. Gerade in der Hilfsmittelversorgung sei oftmals die Dienstleistung besonders wichtig. Grundprobleme im Hilfsmittelbereich sind nach Ansicht Dr. Danners die Intransparenz der Regelungen, des Angebots und der Qualitätsstandards, die unklare Kostensituation sowie die schwache Rolle des Patienten im Leistungsgeschehen. „Unser Ziel ist das ‚shared decision making’ bereits bei der ärztlichen Verordnung, die möglichst präzise und konkret ausfallen sollte.“ Von der Krankenkassenseite erwartet die B.A.G. SELBSTHILFE eine Orientierung des Vertragsgeschehens am Qualitätsaspekt, den Erhalt der Wahlrechte der Patienten und die hinreichende Kalkulation von Dienstleistungen. Außerdem sollte das Instrument der Ausschreibungen sehr zurückhaltend eingesetzt werden. Krankenkassen und Leistungserbringer sollten mehr Angebots- und Kostentransparenz schaffen und die Beteiligung der Selbsthilfe am Vertragsgeschehen und im Präqualifizierungsverfahren sicherstellen.
Wie wird die Qualität in der Hilfsmittelversorgung in der Krankenkassenpraxis sichergestellt? Auf diese Frage ging Sylvia Gründken, Referentin für Hilfsmittelverträge der AOK Westfalen-Lippe, ein. Kernelemente für die Krankenkasse sind das Sachleistungsprinzip, eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung, eine hohe Versorgungsqualität durch zertifizierte Vertragspartner sowie vertragliche Regelungen für ausreichende und umfassende Versorgungen. Die Qualität der Versorgung stellt die AOK Westfalen-Lippe durch genaue Beschreibung der Qualitätsanforderungen in den Verträgen sicher: „Qualitätsanforderungen der Krankenkassen werden individuell vereinbart und können unterschiedlich sein.“ Zusätzliche Qualitätsmerkmale sind personelle Anforderungen beispielsweise bei Stoma- oder Tracheostoma-Versorgungen, regionale Anforderungen zur schnellen Erreichbarkeit in Notfällen oder zu Lagerkapazitäten sowie „loyale Anforderungen“ beispielsweise bei der Beratung der Versicherten zur wirtschaftlichen Versorgung. Ausschreibungen werden bei der AOK Westfalen-Lippe nicht immer vorrangig genutzt. Bislang sind nur Rollatoren ausgeschrieben.
Einen Praxisbericht aus Sicht der Leistungserbringer gab Norbert Bertram, Director KAM Health Insurance Companies bei Coloplast SIEWA Homecare. Die Branche sei zwar stark im Wandel. Aber ein Vorteil der Entwicklung der letzten beiden Jahre seien sehr viele Vertragsbekundungen durch die Krankenkassen, die zu Vertragssicherheit, langen Laufzeiten, Klarheit bei Preisen und damit zu klaren Verhältnisse geführt haben. Auch bei den Qualitätsaspekten sieht Bertram nicht schwarz. Qualitätsstandards, fachliche und personelle Anforderungen liegen vor. Die Qualität dürfe aber nicht nur eingefordert, sie müsse auch eingehalten und kontrolliert werden. Sein Appell: „Die Krankenkassen müssen die Qualität stärker kontrollieren.“ Er plädierte für eine qualitäts- und leistungsorientierte Vergütung und für eine partnerschaftliche, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Insgesamt benötige der Bereich Homecare mehr Aufmerksamkeit und Bedeutung. Als Wunsch an den Gesetzgeber und den Vertragspartner Krankenkasse formulierte Bertram eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlichen Versorgungsrealität bei Gesetzesvorhaben, Gesetzesänderungen und Vertragsverhandlungen.
Michael Heil, Geschäftsführer der rehability Weinheim GmbH, stellte den Qualitätsverbund Hilfsmittel (QVH) als ein Modell für eine mögliche Qualitätssicherung vor. Rehability ist ein „Aktivversorger“, der keine standardisierten Schemata bei der Anpassung von Hilfsmitteln hat, sondern Hilfsmittel erprobt und die Anpassung durch geschultes Personal vornimmt. Der Qualitätsverbund Hilfsmittel e.V. (QVH) setzt Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung und sorgt dafür, dass diese in der Praxis auch eingehalten werden und beim Betroffenen ankommen. Wichtig ist dabei, dass diese Standards nicht am grünen Tisch von einer bestimmten Seite des Marktes festgelegt werden, sondern von Praktikern für die Praxis entwickelt werden und zwar von allen an der Hilfsmittelversorgung Beteiligten, also den Patienten, Behinderten, Ärzten, Krankenkassen, Leistungserbringern und Herstellern. Der QVH zeichnet zudem mit dem QVH-Gütesiegel Unternehmen aus, die die QVH-Standards erfüllen und nachgewiesen haben, dass ihre Versorgungsqualität beim Patienten ankommt. Ziel des QVH ist es, die Lebensqualität körperlich beeinträchtigter Menschen zu erhalten und wieder herzustellen. Dies wird erreicht durch den Einsatz qualitativ hochwertiger, dem Stand der Technik entsprechender Produkte und das Erbringen qualifizierter Dienstleistungen in der gesamten Versorgungskette. Heil sieht eine große Chance der aktuellen Diskussion, wenn die definierten Qualitätskriterien für das Präqualifizierungsverfahren als Basis genommen werden.
Hinweis für die Medien: Druckfähiges Bildmaterial zur Konferenz kann unter www.bvmed.de (Bilderpool - Veranstaltungen) heruntergeladen werden.
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