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Gesundheitspolitik
EuGH-Schlussanträge zur vergaberechtlichen Auftraggebereigenschaft von Krankenkassen
22.12.2008 - 98/08
Der BVMed informierte darüber, dass am 16. Dezember 2008 vom Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Ján Mazák die Schlussanträge für das Vorabentscheidungsverfahren vorgelegt worden sind. Das Verfahren war vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Mai 2007 zur Klärung der öffentlichen Auftraggebereigenschaft von Gesetzlichen Krankenkassen eingeleitet worden.
Der Generalanwalt kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei deutschen gesetzlichen Krankenkassen um öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts handelt. Da die Schlussanträge stets nur ein Vorschlag sind, an den der Europäische Gerichtshof nicht gebunden ist, bleibt abzuwarten, ob er sich diesem anschließen wird, so der BVMed. Erfahrungsgemäß tut er dies in rund drei Viertel aller Fälle.
Sollte der Europäische Gerichtshof auch in diesem Fall den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen, bedeutet das für die Praxis nicht automatisch, dass die Krankenkassen jeden Beschaffungsvorgang ausschreiben müssen. Vielmehr gilt das Europäische Vergaberecht nur dann, wenn darüber hinaus ein „öffentlicher Auftrag“ vorliegt und die „Schwellenwerte“ erreicht oder überschritten sind. Beide Kriterien sind anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wird für das 1. Quartal 2009 erwartet, ein konkreter Termin steht derzeit noch nicht fest.
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