Gesundheitspolitik

BVMed zum Gesundheitsreformgesetz: „Wir brauchen eine neue Gesundheitswirtschaft mit mehr wettbewerblichen Elementen“

18.06.2003 - 44/03

Berlin. Für eine „neue Gesundheitswirtschaft“ mit mehr wettbewerblichen Elementen, for-schungs- und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen, Förderungsinitiativen und Mit-wirkungsmöglichkeiten für die Unternehmen hat sich der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, zur heutigen Einbringung des Gesundheitsreformgesetzes im Bundestag ausgesprochen. „Die Handlungsmaxime der Gesundheitsreform muss Deregulierung heißen“, so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt in einer detaillierten Kommentierung des BVMed zum vorliegenden Gesetzentwurf.


Die geplante Einführung eines „Korruptionsbekämpfungsbeauftragten“ lehnt der BVMed ab. Damit werde die Bürokratie weiter unnötig aufgebläht. Die vorhandenen Instrumentarien zur Korruptionsbekämpfung reichen aus. Außerdem werde damit das falsche politische Signal an die Unternehmen gegeben, deren Drittmittel für Forschung und Entwicklung unerlässlich seien. Der BVMed verweist in diesem Zusammenhang auf den „Kodex Medizinprodukte“ mit den Kassen und den „Gemeinsamen Standpunkt“ mit Kliniken und Ärzteschaft, mit denen die Medizinprodukteindustrie ihrer Eigenverantwortung vorbildlich nachgekommen sei.

Statt der Neugründung eines „Deutschen Zentrums für Qualität in der Medizin“ sollten die bestehenden Strukturen und Verfahrensabläufe zur Qualitätssicherung und Technologiebewertung optimiert werden, so der BVMed.

Der BVMed spricht sich in seiner 25 Seiten umfassenden Kommentierung für eine Umstrukturierung des Gesundheitssystems aus, die dazu führt, dass die Versorgung der Patienten auch zukünftig qualitativ hochwertig und wirtschaftlich ist, Patientenbehandlungen ganzheitlich und sektorenübergreifend betrachtet werden, Patienten einen schnellen Zugang zu innovativen Medizintechnologien haben sowie die Rechte des Patienten und gleichzeitig seine Mitverantwortung in der Therapiegestaltung gestärkt werden.

Der vorgelegte Gesetzesentwurf enthalte für den Bereich der Medizinprodukte - insbesondere für die  Hilfsmittel- und Homecare-Versorgung - nicht ausreichend geeignete Instrumentarien, um die angestrebten Ziele realisieren zu können. Hierzu nennt der BVMed in seiner Stellungnahme u. a. die zu geringe Berücksichtigung der Dienstleistung und Qualität der Versorgung, die einseitige und schädliche Orientierung am niedrigsten Preis statt an qualitätsgesicherten, effektiven Versorgungsmodellen, die einseitige Marktsteuerung durch die Krankenkassen statt Erhöhung der Transparenz sowie die Schlechterstellung von zugelassenen, aber vertragslosen Leistungserbringern.

Um zukünftig eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten zu gewährleisten und einen fairen Wettbewerb zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen zu fördern, hält der BVMed eine Modifizierung des vorgelegten Gesetzesentwurfes für notwendig und unter-breitet hierfür konkrete Vorschläge. Die vollständige BVMed-Kommentierung kann im Internet unter www.bvmed.de (Publikationen – Stellungnahmen) heruntergeladen werden.


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