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Gesundheitspolitik
BVMed startet Informationsoffensive zum Hilfsmittelbereich der Gesundheitsreform
18.10.2006 - 66/06
Verteilt wird die Kurzinformation mit Argumenten zu den drei genannten Punkten in großer Stückzahl insbesondere über die Mitgliedsunternehmen. Interessierte können die Karte über das Internet herunterladen. Die Adresse lautet www.bvmed.de/rotekarte.
Der BVMed hatte an der Verbändeanhörung zur Gesundheitsreform zu Beginn der Woche ausschließlich für den Hilfsmittelbereich teilgenommen, um auf die dort geplanten Einschränkungen aufmerksam zu machen. In Vorgesprächen mit der Politik war deutlich geworden, dass dieser Bereich noch nicht ausreichend thematisiert wurde.
Der BVMed spricht sich insbesondere dagegen aus, dass der Patient nach dem Gesundheitsreformgesetz nicht mehr den Leistungserbringer seines Vertrauens auswählen darf. „Der Patient kann nicht mehr durch den Leistungserbringer versorgt werden, der in seiner Nähe ist, von dessen Qualität und Kompetenz er überzeugt ist und zu dem er Vertrauen hat. Das ist ein massiver Eingriff in die Grundrechte des Patienten“, so der Verband. Außerdem sieht der BVMed durch den Wegfall der Zulassung für Hilfsmittel-Leistungserbringer die Gefahr, dass eine Vielzahl vorwiegend kleinerer Leistungserbringer ausgeschlossen wird. Die ortsnahe persönliche Betreuung der Patienten wird dadurch in Frage gestellt. Durch die verpflichtenden Ausschreibungen bestehe zudem die Gefahr, dass allein der Preis das entscheidende Kriterium bei der künftigen Auswahl der Vertragspartner der Krankenkasse sein wird.
Der BVMed möchte insbesondere die Qualität der Produkte und Dienstleistungen in den Vordergrund der Diskussion rücken: „Wir sagen ja zu einem freien und fairen Vertragswettbewerb um die beste Qualität für den Patienten. Dies erreichen wir nur durch eine Vielzahl qualifizierter Leistungserbringer, die miteinander im Qualitäts- und nicht - wie durch Ausschreibungen nach Vergaberecht gefordert - im reinen Preiswettbewerb stehen. Dies ist nur möglich, wenn die Krankenkasse selbst entscheiden kann, welches Instrument sie nutzt, um Verträge zu schließen“, heißt es in der BVMed-Karte.
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