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Integrierte Versorgung
BVMed veröffentlicht neuen Infoflyer zur Integrierten Versorgung (IV)
01.08.2007 - 60/07
Der BVMed kommt dabei zu einem positiven Fazit: „Die bisherigen Erfahrungen in der integrierten Versorgung haben gezeigt, dass die Vergütung leistungsorientierter ist und die Patientenzufriedenheit erhöht wird. (…) Für beteiligte Leistungserbringer bieten sich Möglichkeiten außerhalb des starren Kollektivvertragssystems mit innovativen Versorgungsmöglichkeiten und damit auch neue und zusätzliche Vergütungen.“ Dafür gibt die Informationsschrift Tipps und die erforderlichen Basisinformationen.
Verträge zur integrierten Versorgung werden zwischen den Krankenkassen und den Managementgesellschaften bzw. Leistungserbringern geschlossen. Die Paragraphen 140 a ff. im SGB V sehen vor, dass die Verträge ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung geschlossen werden können.
Ziel der integrierten Versorgung ist es, die sektoralen Grenzen im deutschen Gesundheitssystem zu überwinden. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur integrierten Versorgung sind mit dem GMG (2004), dem Vertragsarztänderungsgesetz (2006) und zuletzt dem GKV-WSG (2007) umfassend geändert worden. Neu ist unter anderem:
- Seit dem 1. April 2007 können auch Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen an der integrierten Versorgung teilnehmen.
- Um Anreize für die Versicherten zu schaffen, werden Krankenkassen verpflichtet, u. a. für Versicherte, die an einem IV-Vertrag teilnehmen, Wahltarife anzubieten, in denen die Kasse eine Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigung vorsehen kann.
- Eine wichtige Änderung des GKV-WSG ist die Fokussierung der integrierten Versorgung auf bevölkerungsbezogene Flächendeckung. IV-Verträge sind auch weiterhin ohne bevölkerungsbezogene Flächendeckung möglich; allerdings stehen hierfür keine Mittel der Anschubfinanzierung zur Verfügung.
Mehr Informationen zum Thema unter: www.bvmed.de/themen/Integrierte_Versorgung/.
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