Gemeinsamer Bundesausschuss

Technologiebewertung durch die Bundesausschüsse Gesundheitsministerium antwortet BVMed: Beteiligungsrechte der Industrie überprüfen

09.07.2001 - 37/2001

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant eine Überprüfung der Beteiligungsmöglichkeiten der Medizinprodukteindustrie an den Entscheidungen der Bundesausschüsse zur Technologiebewertung, sobald das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Festbetragsfestsetzung vorliegt. Das teilte das Ministerium jetzt dem BVMed mit.


"Das Urteil wird auch Ausführungen zu den Möglichkeiten der Selbstverwaltung und den daraus resultierenden Beteiligungsrechten Dritter enthalten. Das Urteil dürfte in Kürze veröffentlicht werden. Bei den dann anstehenden Entscheidungen werden auch Ihre Vorschläge eine wichtige Rolle spielen", so das Bundesgesundheitsministerium in einem Antwortschreiben an den BVMed.

Der BVMed hatte gegenüber dem Ministerium eine Mitwirkungsmöglichkeit der Industrie bei den Technologiebewertungsverfahren der Bundesausschüsse durch eine fallbezogene Expertenbenennung vorgeschlagen. Dies wäre "ein wichtiger Schritt hin zu mehr Offenheit und Transparenz - und damit zu mehr Glaubwürdigkeit und Akzeptanz", so BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt.

Der BVMed-Vorschlag sieht konkret vor:

 Sobald ein Antrag auf Prüfung eines Verfahrens oder einer Technologie bei den genannten Bundesausschüssen eingeht, wird die Industrie über die jeweiligen Anträge informiert. Hierbei erklärt sich der BVMed bereit, einen "Koordinierungsausschuss Medizintechnologie" zu organisieren, dem weitere Industrieverbände aus diesem Bereich angehören, um so die gesamte Medizinprodukteindustrie abbilden zu können.

 Der "Koordinierungsausschuss Medizintechnologie" einigt sich nach Zustellung des jeweils anstehenden Prüfantrags umgehend auf die Benennung eines medizinischen Experten zu dem jeweiligen Verfahren, der dem Bundesausschuss beratend zur Verfügung steht und an den entsprechenden Sitzungen (ohne Stimmrecht) teilnimmt. 

Das Gesundheitsministerium teilt in seinem Antwortschreiben die BVMed-Auffassung, "dass nicht der Eindruck entstehen darf, dass die Entscheidungen unter Missachtung berechtigter Interessen Dritter getroffen werden". Deshalb sei auch zu überlegen, wie die Akzeptanz der Entscheidungen der Bundesausschüsse durch gesetzlich angeordnete Beteiligungsmöglichkeiten erhöht werden könnte, teilte das Ministerium dem BVMed mit.


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