Gemeinsamer Bundesausschuss

Date

Rationierung in der Medizin?

Datum:   Freitag, 22.03.2002 10:00 - 17:15

Ort: Bayerisches Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen, München

Medizinische, ökonomische und rechtliche Aspekte von Leistungsausgrenzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

2. Informationsveranstaltung des Aktionsbündnisses Bundesausschuss e.V.

MedInform-Veranstaltung 

ZUM THEMA

Nach der Begründung zum GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 vom 23.06.1999 soll die Qualität der medizinischen Versorgung durch ein umfassendes System der Qualitätssicherung und die Bewertung von Kosten und Wirtschaftlichkeit medizinischer Technologien und Arzneimitteln verbessert werden. Dies geschieht u.a. durch die Schaffung eines „Ausschuss-Krankenhaus“, der in Abstimmung mit dem Bundesausschuss neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhausbereich überprüfen soll (§ 137 c) sowie die Schaffung eines neu einzurichtenden Koordinierungsausschusses (§ 137 e). Zusätzliche Kompetenzen wird der Bundesausschuss durch das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz - AABG - erhalten.

Die Institutionalisierung und Durchführung der im Gesetz vorgesehenen Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt nach dem bekannten Muster der sog. „gemeinsamen Selbstverwaltung“, die wie bisher durch Vereinbarungen, Richtlinien und Empfehlungen handelt und zusätzlich nach § 137 e Abs. 3 SGB V im Rahmen des Koordinierungsausschusses ermächtigt wird, normsetzende Beschlüsse auf der Grundlage „evidenzbasierter Leitlinien“ zu erlassen.

Die bisherigen Entscheidungen des Bundesausschusses belegen jedoch, dass das gesundheitspolitische Ziel der Qualitätssicherung als reine Kostendämpfungsmaßnahme missverstanden wird und aufgrund der fehlenden gesetzlichen Vorgaben zu einem verkappten Rationierungsinstrument denaturiert. Dadurch wird deutlich, dass der vom Gesetzgeber eingeschlagene Weg einer Reglementierung und Rationierung der Medizin durch die gemeinsame Selbstverwaltung konsequent fortgesetzt wird.

ZIEL

Die Informationsveranstaltung richtet sich an alle Personen, Unternehmen und Institutionen im Gesundheitswesen und in der Gesundheitspolitik, die mit den Entscheidungen des Bundesausschusses und der neu eingerichteten Ausschüsse zu tun haben bzw. von diesen unmittelbar oder mittelbar betroffen sind. Durch die Veranstaltung soll der Dialog mit den Entscheidungsträgern in der Gesundheitspolitik intensiviert und eine verfassungsrechtliche Neugestaltung des Leistungserbringungssystems in der GKV vorangetrieben werden.

Die Informationsveranstaltung findet auf Initiative des Aktionsbündnisses Bundesausschuss e. V. (ABBA) in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen, München statt.

THEMATISCHE SCHWERPUNKTE

Erweiterte Empfehlungskompetenz des Bundesausschusses nach dem AABG
Gibt es zukünftig noch innovative Behandlungsmethoden im Krankenhaus?
Welche Bedeutung haben evidenzbasierte Richtlinien und Leitlinien?
Zulässigkeit von Leistungsausgrenzungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen?
Verordnungsfähigkeit von Leistungen aufgrund von Systemversagen?
Leistungsausschlüsse versus Arzthaftung?!
Ist das System der Richtliniengebung mit dem Europarecht vereinbar?
Ökonomische Fragestellungen im Zusammenhang mit Rationierungsmaßnahmen

PROGRAMM

Moderation: 
Dr. Peter Wigge, Rechtsanwälte Dr. Wigge, Hamm
Ruth Heintskill, Rechtsanwältin, Rechts- und Politikberatung im Gesundheitswesen, Bad Neuenahr

10.00 Uhr 
Gesundheitspolitische Einführung:
Das deutsche Gesundheitswesen: Programmierte Rationierung
Christa Stewens, MdL, Staatsministerin für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen des Landes Bayern, München

10.30 Uhr 
Erweiterte Empfehlungskompetenz des  Bundesausschusses für Arzneimittel nach dem AABG 
Wilhelm Hollenhorst, Apotheker und Unternehmensberater, Bonn

11.00 Uhr 
Kaffeepause

11.15 Uhr 
Innovative Behandlungsmethoden im Krankenhaus unter DRG-Bedingungen
Rüdiger Strehl, Kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Tübingen und Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands e.V.

11.45 Uhr 
Konkretisierung des Leistungsanspruchs des Versicherten auf ärztliche Behandlung im Bereich besonderer Therapierichtungen durch evidenzbasierte Leitlinien und Richtlinien
Prof. Dr. Rüdiger Zuck, Rechtsanwälte Zuck & Quaas, Stuttgart 

12.15 Uhr 
Diskussion

12.30 Uhr 
Mittagessen

13.30 Uhr 
Leistungsansprüche und Verordnungsausschlüsse unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstandes
Dr. Peter Wigge, Rechtsanwälte Dr. Wigge, Hamm

14.00 Uhr 
Das Systemversagen des Bundesausschusses als leistungsauslösende Ursache für die Versicherten
Dr. Markus Plantholz, Rechtsanwälte Dornheim, Geising, Plantholz, Leinemann, Hamburg

14.30 Uhr 
Arzneimitteltherapie und Arzthaftung – Verordnungsfähigkeit und Sorgfaltsmaßstab
PD Dr. Dr. Christian Dierks, Rechtsanwälte Dierks & Bohle, Berlin

15.00 Uhr 
Kaffeepause

15.15 Uhr 
Europarechtliche Konformität der Richtliniengebung des Bundesausschusses
Prof. Meinhard Heinze, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Universität Bonn

15.45 Uhr 
Zentralistische Expertokratie versus dezentrale Patientenselbstbestimmung
Prof. Dr. Günter Neubauer, Universität der Bundeswehr und Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomik, München

16.15 Uhr 
Rationierung in der Medizin – Eine unausweichliche Konsequenz!
Prof. Dr. Peter Oberender, Ordinarius für Volkswirtschaftslehre, Direktor des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften, Universität Bayreuth

16.45 Uhr 
Plenumsdiskussion

Ende der Veranstaltung gegen 17.15 Uhr

VERANSTALTUNGSORT

Bayerisches Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen
Winzererstraße 9
D – 80797 München

Kontakt:
Herrn Dr. Maximilian Gaßner
Tel. (089) 1261-1392
Fax (089) 1261-2077
Internet: www.stmas.bayern.de
E-Mail: Abt_3@stmas.bayern.de

TEILNAHMEGEBÜHR

Die Teilnahmegebühr beträgt 450,00 Euro, zuzüglich 16 % MwSt., inbegriffen sind Mittagessen, Sitzungsgetränke sowie die Sitzungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung ohne jeden Abzug fällig.

ANMELDUNG

Bis spätestens 15. März 2002. 
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Informationen zum AKTIONSBÜNDNIS BUNDESAUSSCHUSS:

Aktionsbündnis Bundesausschuss e.V. (ABBA)
z.H. Herrn Dr. Peter Wigge 
Ostring 15
59065 Hamm
Tel.:  02381 / 9434940
Fax:  02381 / 9434949
E-Mail: Peter.Wigge@t-online.de
 

MedInform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die MedInform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

STORNIERUNG

Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.