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Festbeträge
BVMed zu den neuen Festbeträgen für Hilfsmittel: Erleichterung bei ableitender Inkontinenz, Enttäuschung bei Stoma
16.12.2004 - 80/04
Dieser Weg des Dialogs müsse nun auch bei den anstehenden Anhörungsverfahren zur neuen Gruppenbildung fortgeführt werden. Der BVMed bietet den Krankenkassen weiterhin seine konstruktive und offene Mithilfe für die Erarbeitung von praxisgerechten Festbeträgen und Festbetragsgruppen an.
Positiv zu bewerten sei auch die grundsätzliche Bereitschaft der Krankenkassen, bei der Festbetragsfindung auch die Marktanteile der jeweiligen Preise berücksichtigen zu wollen. Bei der Errechnung dieser Marktanteile habe der BVMed gegenüber dem IKK-Bundesverband ein Höchstmaß an Transparenz bewiesen.
Umso enttäuschter sind die Industrie- und Handelsunternehmen über die erheblichen Einschnitte bei den Festbeträgen für Stomaprodukte (Stomabeutel, Basisplatten etc.). Hier ergebe sich – unter Berücksichtigung der Marktanteile – eine gewichtete Abweichung (nach Marktanteilen und Bundesländern) von rund minus 13 Prozent gegenüber den bisherigen landesweiten Festbeträgen. In Einzelfällen sei sogar – entgegen den Informationen des IKK-Bundesverbandes – der niedrigste der Landesfestbeträge noch deutlich unterschritten worden, beispielsweise bei den Basisplatten (Positionsnummer 29.26.05). Hier wäre es besser gewesen, dem zwischen BVMed und Bundesinnungsverband abgestimmten Festbetragsvorschlag zu folgen.
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