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BVMed-Pressekonferenz zur Vorstellung der Roland Berger-Studie „Transsektorale Integrierte Gesundheitsversorgung“: Stärkere Anreize für Integrierte Versorgungskonzepte schaffen / DRGs als Motor nutzen
05.11.2002 - 74/02
Stagnierende Einnahmen, Ineffizienzen in den Behandlungsabläufen durch sektorale Abschottungen, steigende Fallzahlen durch medizintechnischen Fortschritt und demografische Entwicklung: der Handlungsdruck zur Reform des Gesundheitssystems steigt.
Eine sektorenübergreifende Integrierte Gesundheitsversorgung kann eine langfristig greifende Lösung für viele Probleme des Gesundheitssystems darstellen.
Integrierte Versorgung bedeutet: Abläufe werden besser koordiniert, um Leistungssteigerungen im System und eine bessere Versorgungsqualität zu erreichen. Wichtig ist die Überwindung der sektoralen Egoismen, um schlechte Behandlungsqualität, hohe Kosten und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Ein einfaches Beispiel: das Praxisbudget eines Arztes wird entlastet, indem ein Diabetes-Patient zur Einstellung in die Klinik eingewiesen wird. Das mag gut für das Praxisbudget sein, aber es ist durch die höheren Kosten im stationären Bereich schlecht für das Gesundheitssystem insgesamt.
Die Einführung von Fallpauschalen (DRGs – Diagnosis Related Groups) wird nach Ansicht des BVMed ein Motor für die Weiterentwicklung integrierter Versorgungsformen sein.
Die DRG-Folgen – insbesondere die Verringerung der Liegezeiten im Krankenhaus - werden zu einer Verlagerung von Versorgungsleistungen in den ambulanten Sektor führen. Dadurch wird die Notwendigkeit verstärkt, die Zusammenarbeit des stationären mit dem niedergelassenen Bereich zu verbessern. Eine weitere Folge der DRGs wird die Einführung von Behandlungspfaden (CPW – „Clinical Pathways“) sein, die genau festlegen, was mit den Patienten wo geschieht. Hier ist ein Ansatz für Integrierte Versorgungskonzepte, denn erst mit Hilfe von Behandlungspfaden kann das Krankenhaus auf die Suche nach geeigneten Partnern im ambulanten Bereich und in der Industrie gehen, um bestimmte Bereiche des Behandlungspfades nach außen zu vergeben.
Zum Hintergrund der Roland Berger-Studie erläutert BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt:
„Der BVMed hat die Studie zu Integrierten Versorgungskonzepten in Auftrag gegeben, um verlässlichere Informationen darüber zu erhalten, wie sich dieser Bereich in Zukunft entwickelt und wie die Unternehmen der Medizintechnologie Lösungen mitgestalten können.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass der von allen als notwendig erachtete Prozess weniger schnell eintreten wird als erwartet. Ab 2005 ist allerdings mit einer zunehmenden Dynamik zu rechnen.“
Aus dieser Zustandsbeschreibung und Prognose der Roland Berger-Studie ergeben sich aus Sicht des BVMed zahlreiche Anregungen und Appelle an alle Beteiligten, um die Rahmenbedingungen für sektorenübergreifende Versorgungskonzepte zu verbessern. Der BVMed nennt folgende zwölf Punkte:
1. Bei der Diskussion über Strukturen, Prozesse, Anreize, Einsparungen etc. darf der Patient nicht vergessen werden! Es geht um eine bessere, effektivere und effizientere Versorgung der Patienten. Diese Blickrichtung darf nicht verloren gehen!
2. Der Gesetzgeber muss verstärkt finanzielle Anreize schaffen, um die Entwicklung transsektoraler Versorgungsformen zu fördern. Solche Anreize für übergreifende Konzepte sind erforderlich, da im Rahmen der bestehenden sektoralen Budgetierung kein Leistungsbereich bereit ist, seine Budgets zugunsten anderer Versorgungssektoren zu öffnen. Die Anreize dürfen dabei aber nicht nur für einen Beteiligten gelten. Dies ist z. B. bei den Disease-Management-Programmen der Fall, die im finanziellen Interesse einzelner Kassen liegen, die durch die Verknüpfung mit dem Risikostrukturausgleich profitieren können.
3. Um das Gesundheitssystem effizienter zu machen, müssen sich alle Leistungsbereiche auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und strategische Allianzen bilden. Qualitätsstandards helfen dabei, ein optimales Schnittstellenmanagement und eine reibungslose Überführung der Patienten zwischen den Versorgungsbereichen zu gewährleisten.
4. Integrierte Versorgungsmodelle und die Disease-Management-Programme konzentrieren sich derzeit noch auf die Versorgung chronisch Kranker. Künftig muss aber der ebenfalls wichtige Akut-Bereich stärker einbezogen und koordiniert werden, um die Qualität der Versorgung zu verbessern und den Anforderungen, die sich aus den Fallpauschalen im Krankenhaus ergeben, gerecht zu werden.
5. Die Krankenkassen müssen die Leistungserbringer stärker als Partner verstehen: Partner für eine optimale medizinische Versorgung der Patienten. Und Partner für mittel- und langfristig effizientere Strukturen und Behandlungsabläufe. Wichtig ist, dass bei den Krankenkassen ein Umdenkungsprozess über das Geschäftsjahr hinaus auf den Behandlungszeitraum stattfindet. Denn der Nutzen einer übergreifenden Versorgung kann nicht immer innerhalb eines Geschäftsjahres nachgewiesen werden.
6. Auch die Politik muss die sonstigen Leistungserbringer wie Hersteller und Handel stärker berücksichtigen und als Partner verstehen. Denn bislang ist eine einseitige Ausrichtung auf niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser festzustellen.
7. Industrie und Homecare-Dienstleister müssen als „sonstige Leistungserbringer“ in die Konzepte eingebunden werden. Ein Negativbeispiel hierfür sind die Disease-Management-Programme, die noch keine sektoren- und versorgungsübergreifenden Behandlungspfade festlegen. Bisher ist fast ausschließlich die ärztliche Therapie geregelt. Sonstige Leistungserbringer, darunter Industrie und Homecare-Unternehmen, finden dagegen keine Berücksichtigung. Die Programme dürfen aber nicht die derzeitige Aufteilung in starre Versorgungssektoren zementieren, sondern müssen eine ganzheitliche Sichtweise stärken.
8. Damit sich Industrie und Handel aktiv einbringen können, müssen langfristige und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Unternehmen benötigen Planungssicherheit.
9. Integrierte Versorgungsmodelle der Zukunft müssen zu einem Abbau des Verwaltungsaufwandes führen. Zeitaufwendige Genehmigungsverfahren – beispielsweise wie bei der Rahmenvereinbarung nach § 140 a ff. oder bei der Zertifizierung für die Disease-Management-Programme – müssen vermieden werden.
10. Die Rechte und die Eigenverantwortung der Patienten müssen gestärkt werden. Der Patient muss über die Möglichkeiten des Gesundheitswesens stärker aufgeklärt werden. Bei ihm muss das Interesse geweckt werden, in einer übergreifenden Versorgung behandelt zu werden. Dies geschieht zum einen über Information, zum anderen über finanzielle Anreize bzw. Bonussysteme.
11. Der Patient benötigt einen „Coach“ im Gesundheitswesen. Die Homecare-Unternehmen, die derzeit bereits als Bindeglied zwischen stationärem und ambulantem Sektor arbeiten, haben hierfür beste Voraussetzung. Um den Homecare-Bereich stärker zu fördern, sollte der Begriff „Leistungserbringer“ klar definiert und um Homecare als Leistungsbestandteil im SGB V erweitert werden. Dabei muss auch klar sein, dass die erforderlichen qualifizierten Dienstleistungen zur Koordiniation der Integrierten Versorgung nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können.
12. Die Einführung einer Patientenakte und die Umsetzung eines einheitlichen Dokumentationsverfahrens vereinfacht die Umsetzung von Integrierten Versorgungsformen. Zu
überprüfen ist, welche Änderungen beim Datenschutz erforderlich sind.
Fazit des BVMed: „Die existierende sektorale Trennung führt zu Brüchen und Ineffizienzen im Behandlungsprozess in der Gesundheitsversorgung. Durch patientenorientierte transsektorale Versorgungsstrukturen sind Qualitätsverbesserungen und Kosteneinsparungen möglich. Da die Bildung und Umsetzung entsprechender Modelle bislang jedoch im traditionell gewachsenen Interessenskonflikt der Vertragspartner stecken bleiben, müssen die Rahmenbedingungen verbessert und Anreize für integrierte Prozesse geschaffen werden.“
Link:
Unterlagen von Roland Berger&Partner zur Pressekonferenz
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