Kodex Medizinprodukte

Healthcare Compliance bei Verpflegung und Bewirtung: Neue MedTech Kompass-Depesche gibt Handlungsempfehlungen

10.05.2011 - 41/11

Berlin. Wenn es um die erlaubte und transparente Zusammenarbeit zwischen Industrie und Ärzten geht, wird kaum ein anderes Thema so stark nachgefragt wie Verpflegung und Bewirtung. Die neue Depesche der BVMed-Präventionskampagne „MedTech Kompass“ für eine transparente und gute Zusammenarbeit gibt praktische Handlungsempfehlungen zu dem Thema. „Eine angemessene Bewirtung im Rahmen von unternehmensorganisierten medizinischen Schulungen und Veranstaltungen ist zulässig. Wenn von beiden Partnern die Regeln des Kodex Medizinprodukte beachtet werden, ist es eigentlich ganz einfach“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Informationen zum Thema und die aktuelle Depesche gibt es im Internet unter www.medtech-kompass.de.


Die BVMed-Präventionskampagne MedTech Kompass unterstützt die Unternehmen und medizinischen Anwender durch Aufklärung, die notwendige Zusammenarbeit sicher und transparent zu gestalten. Beste Prävention ist dabei die Befolgung der vier Grundprinzipien der Zusammenarbeit, wie sie im Kodex Medizinprodukte beschrieben sind: Trennungs-, Transparenz-, Äquivalenz- und Dokumentationsprinzip.

Arbeitsessen sind grundsätzlich zulässig. Der genaue Anlass und die teilnehmenden Personen sollten bei der Abrechnung dokumentiert werden (Dokumentationsprinzip). Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind beispielsweise Arbeitsessen mit Ärzten am Rande von Kongressen zulässig, wenn sie der Planung und Organisation gemeinsamer Projekte dienen und einen sozial üblichen Rahmen nicht überschreiten. Nicht erlaubt sind so genannte Geschäftsessen anlässlich der Anbahnung oder des Abschlusses eines Geschäftes. Das würde gegen das Trennungsprinzip verstoßen. Die Depesche gibt weitere Praxistipps, beispielsweise zur Frage der „Angemessenheit“ der Bewirtungskosten oder zur Genehmigung des Dienstherrn. Außerdem stellt die neue Publikation das „Healthcare Compliance Committee“ des BVMed und seine Aufgaben vor.

Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter www.bvmed.de/themen/healthcarecompliance. Der BVMed hat außerdem einen Informationsfilm zu den Prinzipien einer transparenten und guten Zusammenarbeit erstellt, der ebenfalls im Internet abgerufen werden kann: www.filmservice.bvmed.de/cat/film/beitrag/Compliance

Medienkontakt:
Manfred Beeres
Leiter Kommunikation/Pressesprecher
Tel: 030 246 255-20
E-Mail: beeres(at)bvmed.de


  • Share on Facebook
  • Share on Twitter