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Kodex Medizinprodukte
Sponsoring im Gesundheitswesen "Gemeinsamer Standpunkt" weiter aufgewertet
05.06.2001 - 32/2001
Der im Herbst 2000 verabschiedete "Gemeinsame Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern" biete sinnvolle und detaillierte Handlungsempfehlungen für das Thema "Sponsoring im Gesundheitswesen", könne aber nicht alle bestehenden Probleme lösen. Nun sei die Politik gefordert, für mehr Rechtsklarheit zu sorgen, um Forschung, Innovationen und den medizinischen Fortschritt in Deutschland nicht zu gefährden.
Der BVMed hatte bereits im Sommer 2000 Bundes- und Landesgesetzgeber aufgefordert, für klarere Regelungen bei der Zusammenarbeit zwischen Industrie, Krankenhäusern und Ärzten zu sorgen. Der BVMed sieht insbesondere durch zu weit gehende Auslegungen des Antikorruptionsgesetzes durch Staatsanwaltschaften erhebliche Gefahren für das ärztliche Qualitätsniveau sowie den Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland. Die Folgen der Unsicherheiten auf beiden Seiten zeigten sich etwa in dem Einbruch industriefinanzierter Drittmittelforschung oder an der Einstellung der Industrieunterstützung für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Der "Gemeinsame Standpunkt" kann im Internet auf den BVMed-Seiten unter der Rubrik "Publikationen" eingesehen und heruntergeladen werden.
Folgende Verbände waren an der Erarbeitung des Gemeinsamen Standpunkts beteiligt:
- Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF),
- Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH),
- Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed),
- Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI),
- Deutscher Hochschulverband (DHV),
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG),
- Fachverband Elektromedizinische Technik im ZVEI,
- Fachverband Medizintechnik im Verband der deutschen feinmechanischen und optischen Industrie e.V. (F+O),
- Verband der Diagnostica-Industrie e.V. (VDGH),
- Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA).
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