Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstr. 29 b
D - 10117 Berlin
Tel. (030) 246 255 - 0
Fax. (030) 246 255 - 99
info@bvmed.de
Gesundheitspolitik
Flexibilisierung der Innovationsklausel: Bundestag macht Weg zur besseren Einführung moderner Therapieformen frei
19.12.2008 - 97/08
Die Innovationsklausel sei eine richtige Entscheidung des Gesetzgebers gewesen. In der Praxis habe es aber aufgrund von Umsetzungsschwierigkeiten zu einer geringen Inanspruchnahme geführt. Der gestrige Beschluss sei eine wesentliche Verbesserung. In einem weiteren Schritt müsse es nun gelingen, mehr Transparenz und eine Entbürokratisierung in das Antrags- und Bewertungsverfahren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) zu bringen. „Dann könnte der Nutzen der Innovationsklausel zur vollen Entfaltung kommen“, so der BVMed.
Ende Januar 2009 wird das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) seine Bewertung zur Erstattungsfähigkeit der NUB-Anträge aus dem Jahr 2008 veröffentlichen. Die Anträge dazu haben jene Kliniken einzeln stellen müssen, die ihren Patienten innovative Therapien anbieten möchten. Bevor jedoch Patienten von einem positiven Bescheid des InEK über eine neue Therapieform profitieren, müssen sie nach den geltenden Regeln noch bis zu einem Jahr warten. Denn den Antrag auf die Erstattung von NUBs können die Krankenhäuser nur einmal im Jahr bei den Krankenkassen zum Abschluss ihrer Budgetverhandlungen stellen. Und diese finden zumeist unterjährig statt, erläutert der BVMed.
Experten sahen in dieser Regelung eine wesentliche Innovationsbremse und Versorgungslücke. „Dieses Verfahren führt zur Verlangsamung der Innovationsgeschwindigkeit in Deutschland. Darüber hinaus entsteht eine systemische Ungerechtigkeit bei der Versorgung von Patienten. Denn Innovationen stehen nur den Patienten zur Verfügung, die das Glück hatten, nicht zu Jahresanfang sondern erst im Herbst behandelt zu werden, nachdem die Budgets freigegeben wurden“, so der BVMed. Der Gesetzgeber hat diesen Missstand ebenfalls wahrgenommen. Das Antragsverfahren zur Innovationsfinanzierung im stationären Sektor wird daher flexibilisiert. Entgelte können frühzeitiger und unabhängig von der Vereinbarung des Erlösbudgets vereinbart werden, heißt es in dem Änderungsantrag.
Das Fazit aus Sicht des BVMed: „Krankenhäuser können nun auch unabhängig von der Verhandlung ihres Jahresbudgets neue Methoden abrechnen, somit unmittelbar einsetzen und dem Patienten zur Verfügung stellen.“
Top-Thema
Informationsfilm
Medizintechnologien: Gesundheit gestalten
„Gesundheit gestalten“ zum Wohle des Patienten. Das ist das Leitbild der Unternehmen der Medizintechnologie. Sie leisten mehr an Forschungs- und Entwicklungsarbeit, als so mancher Patient ahnt. Die Branche steht im kontinuierlichen Dialog mit Politikern, Kassen und Ärzten. Der Film zeigt in zahlreichen Beispielen, wie medizintechnische Innovationen das Gesundheitssystem langfristig entlasten und wie sie den Patienten auch künftig ohne Verzögerung zur Verfügung gestellt werden können.
> Medizintechnologien: Gesundheit gestalten
Aktuelle Themen
- Branchenbericht
- Dekubitus
- Din Iso 13485
- Festbetrag
- Hilfsmittel
- Hygiene
- Kodierleitfaden
- Lehr-Lerneinheit Nadelstichverletzungen
- Medizinprodukteberater
- Medizinprodukterecht
- Nadelstich
- Nadelstichverletzung
- Nadelstichverletzungen
- Präqualifizierung
- Stellen




