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Fallstudie 5: Gefäßkurzschluss: Arteriovenöse Embolisation


Zusammenfassung der Fallstudie:
- Krankheitsbild: Kurzschluss zwischen Arterien und Venen
- Eine neue Behandlungsmethode: Die arteriovenöse Embolisation
- Wirtschaftlichkeit
- Vergütung

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Krankheitsbild: Kurzschluss zwischen Arterien und Venen

Anlagebedingte Gefäßveränderungen können zu einem Kurzschluss zwischen Arterien und Venen führen. Man nennt dies eine arteriovenöse Malformation (AVM). Die Häufigkeit einer cerebralen AVM, also einer AVM im Kopf, liegt bei 1 von 100 000 pro Jahr. Ca. 60 Prozent der betroffenen Patienten werden durch eine Blutung, einen Krampfanfall oder auch durch neurologische Ausfälle (z. B. Lähmungserscheinungen) auffällig. Allgemein wird das Blutungsrisiko bei Patienten mit einer AVM mit zwei bis fünf Prozent pro Jahr angegeben. 

Die Auswirkungen einer Blutung beginnen in der Regel mit plötzlich auftretenden rasenden Kopfschmerzen, Nackensteife und sehr oft mit Bewusstlosigkeit, die nur kurz andauernd aber auch bleibend sein kann, und Tod. Aufgrund des Blutungsrisikos ist ein zügiges Behandlungskonzept erforderlich. 


Eine neue Behandlungsmethode: 
Die Methodik der arteriovenösen Embolisation

Unter Allgemeinnarkose wird eine Arterie in der Leiste punktiert und eine Hohlnadel eingeführt. Durch diese wird ein Mikrokatheter mit einem Kaliber von 1 mm eingeführt und in die angiomversorgenden Hirnarterien navigiert. Ein flüssiges Embolisationsmaterial, vergleichbar mit einem Kleber, wird durch den Mikrokatheter injiziert. Das Embolisat härtet aus und verschließt den Kurzschluss komplett oder partiell für eine anschließende Operation. In vielen Fällen ist eine operative Intervention ohne vorausgehende Embolisation nicht durchführbar.

Der große Vorteil gegenüber vergleichbaren endovaskulären Behandlungsmethoden liegt im günstigen Fall in der Möglichkeit, große Mengen von Flüssigembolisat in die pathologischen Gefäße zu injizieren und eine anschließende Operation zu erleichtern, bzw. darin, dass ein  operativer Eingriff nicht mehr notwendig ist. Des Weiteren kann durch eine Embolisation das AVM so verkleinert werden, dass eine Bestrahlungstherapie in Frage kommt und somit ein  operativer Eingriff nicht mehr notwendig ist. 


Wirtschaftlichkeit

Der Eingriff führt in der Regel zu einer Verkürzung der Liegezeit (insbesondere auf der Intensivstation) sowie zu einer Minimierung der Komplikationsrate und den damit verbundenen Behandlungskosten. Außerdem ist zu erwarten, dass sich die Anzahl der Sitzungen einer Embolisation verringern wird und somit weniger Eingriffe und Behandlungskosten anfallen. 


Vergütung

Die Abrechnung wird über die so genannten Tagessätze vorgenommen. In einigen Fällen bestehen entsprechende Vereinbarungen über die Sonderentgeltregelung.

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