Stellungnahmen

Gesundheitspolitik: 10 Punkte für die Versorgung von Patienten mit fortschrittlicher Medizintechnologie

BVMed Kernbotschaften zur Sicherung der Patientenversorgung mit fortschrittlicher Medizintechnologie
Stand: August 2009

Kernbotschaft
Medizinprodukte sind unentbehrlich für Gesundheit und bessere Lebensqualität.
Medizintechnologien sind eine Investition in das Leben und die Leistungsfähigkeit der Menschen. Innovative Medizintechnologien müssen allen Patienten, die sie benötigen, zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Von größter Wichtigkeit ist es, zwischen Medizinprodukten und Arzneimitteln zu unterscheiden:

Bei Arzneimitteln wird die Hauptwirkung auf pharmakologischem Wege erreicht. Die Effekte von Medizinprodukten auf den menschlichen Körper sind dagegen meist physikalischer Natur. Der Begriff der Wirksamkeit ist bei Medizinprodukten daher im Sinne der Funktionalität zu verstehen.

Arzneimittel greifen in komplexe biologische Systeme ein und ihre therapeutische Wirkung ist eine Wechselwirkung zwischen Arzneistoffen und dem menschlichen Körper. Medizinprodukte wirken dagegen auf den menschlichen Körper – und nicht umgekehrt.

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind häufig nicht vorhersehbar. Es sind nur sehr eingeschränkt Aussagen möglich, wann sie eintreten, wie schwer sie sind und ob sie reversibel sind. Unerwünschte Effekte von Medizinprodukten sind dagegen in stärkerem Maße vorhersehbar und in der Regel reversibel.

Deshalb müssen Medizinprodukte und Arzneimittel auch unterschiedlich behandelt werden.

10 Punkte für die Versorgung von Patienten mit fortschrittlicher Medizintechnologie

1. Die Wertigkeit von Medizinprodukten muss durch ein besonderes CE-Kennzeichen herausgestellt werden
Die CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten unterscheidet sich von anderen CE-gekennzeichneten Produkten dadurch, dass sie nicht nur die Sicherheit gewährleistet, sondern darüber hinaus für die geprüfte Leistungsfähigkeit steht. Dies könnte beispielsweise durch ein Zeichen „ CE-Med“ besser kommuniziert werden.

2. Der Zugang für medizintechnische Innovation soll unbürokratisch und  flexibel gestaltet werden
Um einen flexibleren und schnelleren Zugang zum medizintechnischen Fortschritt zu ermöglichen, schlägt der BVMed eine Vereinfachung und Entbürokratisierung bei der Vergütung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor.

3. Medizintechnische Innovationen müssen im Krankenhaus ungehindert eingeführt werden können
Viele medizintechnische Innovationen werden aufgrund der personellen und sachlichen Infrastruktur der Krankenhäuser zunächst dort eingeführt. Hieran muss festgehalten werden, um innovative Medizintechnologien in Deutschland allen Patienten, die sie benötigen, ohne Zeitverzögerung zur Verfügung zu stellen.
Bei gleichen Strukturvoraussetzungen sollte dies auch im ambulanten Bereich möglich sein.

4. Zur schnelleren Einführung von medizintechnischen Innovationen in die GKV sprechen wir uns für einen Innovationspool aus. 
Medizintechnischer Fortschritt sollte den Patienten schnellstmöglich zur Verfügung stehen. In der Praxis dauert es derzeit bis zu vier Jahre bis eine sachgerechte Vergütung eingeführt wird.
Um die Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV zusätzlich zu beschleunigen, sollten in einen so genannten „Innovationspool“ Mittel der GKV fließen, die zielgerichtet für medizintechnische Innovationen eingesetzt werden. Die Einbeziehung weiterer Mittel, wie z. B. die der Forschungsförderung, ist ebenfalls in Erwägung zu ziehen.

5. Wir setzen uns für ein Steuerbegünstigtes InnovationsSparen (SIS) ein
Es besteht ein großer Bedarf an zusätzlichen Leistungen, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen. In diesem Zusammenhang regen wir an, das Sparen im Gesundheitsbereich ähnlich wie bei der Riester-Rente, steuerlich zu fördern. Damit würde ein wichtiger Impuls insbesondere für jüngere Menschen geschaffen, um rechtzeitig vorzusorgen. Bestimmte innovative, wünschenswerte und im Komfort über den Leistungsumfang der GKV hinaus gehende Leistungen würden damit gefördert. Solche
Optionsmodelle erhöhen die Wahlfreiheit der Patienten.

6. Versorgungsforschung als gemeinsame Aufgabe aller Akteure im Gesundheitswesen halten wir für sinnvoll und notwendig
Versorgungsforschung dient als Grundlage für gesundheitsrelevante Entscheidungen und kann damit die Planungssicherheit für alle Beteiligten im Gesundheitssystem erhöhen. Für eine allgemeine Akzeptanz ist es wichtig, dass alle Akteure im Gesundheitswesen aktiv in den Prozess mit einbezogen werden.

7. Kooperationen zwischen medizinischen Einrichtungen und Industrie sind zur Verbesserung der Patientenversorgung gewollt und dringend notwendig
Die Idee zu einem Produkt oder Verfahren wird oft von den Ärzten gemeinsam mit Technikern und Ingenieuren in den Unternehmen umgesetzt. Durch das Zusammenspiel entstehen exzellente Produkte. Gemeinsam mit den Partnern in den Kliniken und der Ärzteschaft arbeitet der BVMed seit vielen Jahren daran, der notwendigen Kooperation im Gesundheitsmarkt eine sichere und transparente Grundlage zu geben. Hierzu gehören umfangreiche Informations- und Beratungsangebote.
Im Bereich medizinischer Versorgung gibt es sinnvolle Kooperationen von Unternehmen, Leistungs-erbringern, Vertragsärzten, Ärzten  in Krankenhäusern, Krankenhausträgern, die durch die Neuregelung des § 128 SGB V in unnötiger Weise eingeschränkt werden. Hier besteht dringender Änderungsbedarf.

8. Die Qualität bei Medizinprodukten (wie z. B. im Teilbereich Hilfsmittel) muss wieder in den Vordergrund gestellt werden; Patienten müssen ihren Leistungserbringer und ihre Produkte frei wählen können
Die MedTech-Unternehmen sprechen sich für einen Wettbewerb um die beste Qualität der medizinischen Versorgung, nicht um den billigsten Preis ohne Rücksicht auf Qualität und Qualifikation, aus. Wir plädieren deshalb dafür, gemeinsam mit den Krankenkassen Kriterien für einen echten Qualitätswettbewerb zu entwickeln und festzuschreiben, um dem Trend zur Billigmedizin entgegenzuwirken.

9. Homecare soll regulärer Bestandteil der GKV werden
Sechs Millionen Menschen in Deutschland werden mit Hilfsmitteln von Homecare-Unternehmen versorgt – und täglich werden es mehr. Wir leben in einer Gesellschaft, wo die Menschen auch Dank des medizintechnischen Fortschritts immer älter werden. Ältere Patienten haben meist mehrere chronische Leiden. Die Veränderungen im Krankenhaus führen dazu, dass sie möglichst schnell in den ambulanten Bereich überführt werden. Diesen Aufgaben stellen sich Homecare-Unternehmen seit Jahren erfolgreich. Vertrauen und kompetente Beratung erfordern regionale Nähe. Daher sollte der Betroffene nicht nur einen Anspruch auf das Produkt (Hilfsmittel), sondern auch auf die umfassende Homecare-Versorgung haben.

10.Telemedizin soll Bestandteil der Regelversorgung werden
E-Health, Telemedizin und Telemonitoring mit Medizintechnologien sowie die erforderliche Vernetzung führen zu einer besseren, sicheren, optimierten und kosteneffizienten Versorgung und müssen daher Bestandteil der Regelversorgung werden.

Berlin, im August 2009

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie e.V.
Reinhardtstraße 29 B, D – 10117 Berlin
Tel. +49 (0) 30 246 255 – 0, Fax +49 (0) 30 246 255 – 99
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