Aufsätze

2010-12: Gesundheitspolitik 2010/11 - Rück- und Ausblick

Gastbeitrag für den Schütze-Brief im Dezember 2010
Autor: Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des BVMed, Berlin

Die prioritäre Vorgehensweise der Bundesregierung zur Neukonzeption und Sicherstellung des Finanzierungssystems im Gesundheitswesen wird vom BVMed positiv bewertet. In 2011 können sich dann strukturelle Prozessveränderungen anschließen.

Erfreulich nach einem Amtsjahr der neuen Bundesregierung ist des weiteren, dass die Politik stärker erkannt hat, dass die Unternehmen der Medizintechnologie einen bedeutenden Beitrag zur Innovationsfähigkeit und Effizienzsteigerung des deutschen Gesundheitssystems leisten. Dafür sprechen die Veranstaltungen mit Bundeskanzlerin Merkel oder den Ministern Dr. Rösler und Brüderle zur Gesundheitswirtschaft.

Für 2011 erwarten wir klare Perspektiven für medizintechnische Innovationen. Die Rahmenbedingungen am Innovationsstandort Deutschland für die Entwicklung und Vermarktung moderner Medizintechnologien müssen angesichts des sich verschärfenden Wettbewerbs in einer globalisierten Welt kontinuierlich analysiert und – wenn erforderlich – weiter angepasst werden. Eine Verbesserungsmöglichkeit ist aus Sicht des BVMed die Einführung eines Innovationspools, der eine unabhängige Nutzenbewertung ermöglicht. Auch die Krankenkassen fordern einen solchen Pool. Denkbar wären beispielsweise drei Prozent der GKV-Ausgaben. Dies ließe sich mit den angestrebten Forschungsausgaben Deutschlands von drei Prozent begründen. Die Einbeziehung weiterer Mittel, beispielsweise der Forschungsförderung, ist ebenfalls in Erwägung zu ziehen.

Der G-BA sollte im 2011 geplanten „Versorgungsgesetz“ in seiner Organisation weiterentwickelt werden in Richtung mehr Transparenz und verbesserter Mitwirkungsrechte der Betroffenen und Beteiligten. Als wesentlicher Beteiligter im Gesundheitssystem muss die MedTech-Branche in die Prozesse aktiv eingebunden werden. Höhere Akzeptanz für die G-BA-Entscheidungen können auch durch klarere Rahmenbedingungen wie Antragsverfahren, Fristen, nachvollziehbare Entscheidungsprozesse, Rechtswege und Strukturen erzielt werden.

Zur Diskussion um die Nutzenbewertung: Das IQWiG bewertet als Dienstleister des G-BA derzeit nur den Patientennutzen. Darüber hinaus muss geklärt werden, welche Institutionen neben dem Patientennutzen auch den Nutzen für den Anwender und den Systemnutzen bewerten. Nur bei Berücksichtigung all dieser verschiedenen Nutzenarten kann eine korrekte Entscheidung des G-BA erfolgen, welche MedTech-Innovationen medizinischer und ökonomischer Fortschritt sind.Wichtig ist aus Sicht der Unternehmen der Medizintechnologie, dass die Anforderungen an die Nutzenbewertung von Medizintechnologien gemeinsam erarbeitet und festgelegt werden. Dabei sind Fragen zu klären, welche Daten wann erhoben, veröffentlicht und berücksichtigt werden sollen.

Eine wichtige Kernforderung der Unternehmen der Medizintechnologie bleibt die
Beibehaltung des Prinzips „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ im Krankenhausbereich und bei strukturell gleichen Voraussetzungen die Ausdehnung dieses innovationsfreundlichen Prinzips auf den ambulanten Bereich. Außerdem müssen die Verfahren für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) entbürokratisiert und beschleunigt und die Vereinbarung von Entgelten verbindlich gemacht werden.

Mit diesen Punkten würden wir klare Perspektiven geben: für Ideen für Innovationen, für medizintechnischen und ökonomischen Fortschritt und für die Einführung von neuen Produkten und Verfahren.


  • Share on Facebook
  • Share on Twitter