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BVMed für mehr Sicherheit vor Nadelstichverletzungen

20/10

Berlin. Für eine konsequentere Umsetzung der Regelungen zum Schutz des Personals in medizinischen Einrichtungen vor Nadelstichverletzungen setzt sich der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, ein. Eine große Chance biete hier die neue europäische Richtlinie zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen im Gesundheitssektor, die Anfang März 2010 vom Rat der Europäischen Union beschlossen wurde. „Damit kann die Basis für einheitliche Anforderungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Nadelstichverletzungen geschaffen werden“, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.


Jedes Jahr ereignen sich in medizinischen Einrichtungen rund 500.000 Verletzungen durch Nadelstiche. Mehr als die Hälfte aller Betroffenen sind Pflegekräfte. In Deutschland wird der Schutz vor Nadelstichverletzungen in der "Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe" (TRBA 250) aus dem Jahr 2005 behandelt. Sie fordert, dass spitze oder scharfe medizinische Instrumente wenn möglich durch sichere Arbeitsgeräte zu ersetzen sind. Da sie nicht als Gesetz erlassen wurde, wird die TRBA von den Betreibern medizinischer Einrichtungen oft als nicht bindend angesehen. Eine Konkretisierung der Biostoffverordnung (BiostoffVO) würde nach Ansicht des BVMed hier Rechtsklarheit schaffen und die Sicherheit der Angestellten im Gesundheitswesen weiter erhöhen.

Zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen müssen nach Ansicht des BVMed Schulungen, organisatorische Maßnahmen und der Einsatz sicherer Arbeitsgeräte zusammen wirken. Der BVMed hatte daher im vergangenen Jahr eine Schulungs-CD mit sieben Lerneinheiten zum Thema „Vermeidung von Nadelstichverletzungen“ veröffentlicht. Der Medizintechnikverband bietet damit Pflegeschulen und Pflegekräften eine umfassende Hilfestellung für die erforderliche Schulung zu diesem wichtigen Thema an − inklusive der nötigen Powerpoint-Folien, Hintergrundinformationen und Praxisaufträge. Die kostenfreie CD kann per Mail (nsp@bvmed.de) bestellt werden.

Primäre Adressaten der Lehreinheiten sind die Auszubildenden bzw. deren Lehrer in den Pflegeschulen, aber auch die Pflegekräfte, die bereits im Beruf stehen. Weitere Dialogpartner des BVMed zu dem Thema sind die Organisationen der Unfallversicherer, Pflegeverbände, Krankenhausgesellschaften und Vertreter des Arbeitsschutzes. Mehr Informationen zum Thema gibt es auf den BVMed-Internetseiten unter www.bvmed.de/themen/Nadelstichverletzungen. Dort ist auch eine aktuelle Übersicht zu Sicherheitsprodukten gegen Nadelstichver-letzungen abrufbar. Einen Informationsfilm zum Thema stellt der BVMed unter www.tvservice.bvmed.de (Filmangebot) zur Verfügung.

Medienkontakt:
Manfred Beeres
Leiter Kommunikation/Pressesprecher
Tel: 030 246 255-20
E-Mail: beeres@bvmed.de