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Pressearchiv 2008
Neues BVMed-Infoblatt zur Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung
24.07.2008 - 57/08
Im Praxisalltag der niedergelassenen Vertragsärzte tritt verstärkt die Frage auf, wie Medizinprodukte abgerechnet werden können. Dabei gelten für Medizinprodukte besondere Abrechnungsregeln, wenn sie nicht über Praxis- und Sprechstundenbedarf, Honorare, Hilfs- und Verbandmittel oder Sachkostenpauschalen abgerechnet werden können. Konkretisiert werden diese Abrechnungsregeln durch die Bundesmantelverträge und die regionalen Verträge auf der Ebene der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen. Seit Juli 2008 gilt zudem die neue erweiterte Arzneimittelrichtlinie für die Verordnungsfähigkeit von arzneimittelähnlichen Medizinprodukten, die die Erstattungsfähigkeit regelt.
Mit dem aktualisierten Infoblatt zur Sachkostenabrechnung von Medizinprodukten in der vertragsärztlichen Versorgung zeigt der BVMed auf, für welche Medizinprodukte gesonderte Abrechnungsbedingungen gelten und gibt praktische Informationen für Leistungserbringer,
Ärzte, Krankenkassenmitarbeiter und Versicherte.
Ein wichtiger Hinweis für die Patienten lautet: Die Versorgung mit diesen Medizinprodukten erfolgt weiterhin zuzahlungsfrei!
Die Regelungen betreffen beispielsweise folgende Medizinprodukte:
:: Herzschrittmacher (aktive Implantate)
:: Portkathetersysteme, Zentralvenenkatheter
:: Blasen-, Nierenfistel- und Ureterkatheter
:: Fadenanker, Knochenimplantate, Hernien-Netze
:: Spezialbestecke für die ambulante Epidural-, Peridural- oder
Plexusanaesthesie
Ergänzt wurde zudem der Abrechnungshinweis um die neuen Vorgaben der Betriebsstätten- und Arztnummern für die niedergelassenen Ärzte.
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