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Pressearchiv 2006
REACH tritt am 1. Juni 2007 in Kraft – BVMed-Workshop im April
19.12.2006 - 83/06
REACH steht für die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) und regelt auch die Anforderungen von Unternehmen, die „Stoffe in Erzeugnissen“ in Verkehr bringen und von Unternehmen, die als nachgeschaltete Anwender in der Lieferkette agieren. Damit gelten die REACH-Anforderungen grundsätzlich auch für die Hersteller und Importeure von Medizinprodukten, so der BVMed.
Gewisse Ausnahmen gibt es bei den Pflichten, die Informationen in der Lieferkette weiterzugeben, beispielsweise auf einem Sicherheitsdatenblatt, und bei der Zulassung von Stoffen in Medizinprodukten, soweit Risiken für die menschliche Gesundheit bestehen.
Der BVMed wird seine Mitgliedsunternehmen in einem gemeinsamen Workshop mit dem Verband der Diagnostika-Industrie (VDGH) über die wichtigsten Anforderungen informieren und dabei der interaktiven Diskussion mit den Teilnehmern breiten Raum geben. Der Workshop findet am 19. April 2007 in Frankfurt statt. Das Programm wird in Kürze auf der BVMed-Homepage unter www.bvmed.de (Veranstaltungen) zur Verfügung stehen.
Der REACH-Verordnungstext ist unter der Internetadresse www.reach-info.de/01_aktuell/01_aktuelles.htm abrufbar. Es wird davon ausgegangen, dass die REACH-Verordnung in dieser Fassung noch in diesem Jahr im EU-Amtsblatt offiziell veröffentlicht wird.
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