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Pressearchiv 2003
1. Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform - BVMed enttäuscht über die Hilfsmittel-Regelungen im Gesetzentwurf: „Qualität der Patientenversorgung droht zu leiden“
11.08.2003 - 50/03
Als Beispiele nennt der BVMed die zu geringe Berücksichtigung der Dienstleistung und Qualität der Versorgung, die Auswahl lediglich nach dem niedrigsten Preis, die einseitige Marktsteuerung durch die Krankenkassen sowie die Schlechterstellung von zugelassenen, aber vertragslosen Leistungserbringern.
Der BVMed spricht sich u. a. gegen die vorgesehenen Ausschreibungsverfahren für Hilfsmittel aus. Sie seien für eine patientengerechte, qualitätsgesicherte und rechtlich unbedenkliche Hilfsmittelversorgung nicht geeignet. „Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich stehen für weniger Qualität, mehr Kosten und keine Transparenz“, so der BVMed. „Ausschreibungsverfahren dienen in der Regel dazu, Exklusivverträge mit einzelnen Leistungserbringern zu schließen. Der fehlende Marktzugang durch einen ausschreibungsbedingten Ausschluss der Leistungserbringer führt zu Monopolen und widerspricht der gesetzlich geforderten Vielfalt der Leistungserbringer. Die wiederum stellt sicher, dass der Patient einen geeigneten Leistungserbringer auswählen kann“, so der BVMed. Aufgrund der Schwierigkeit, die erforderlichen Kriterien für die Auswahl der Vertragspartner im Voraus festzulegen, besteht nach Ansicht des BVMed zudem die Gefahr, dass ausschließlich eine Auswahl nach dem niedrigsten Preis erfolgt ohne Umfang und Qualität der Dienstleistungen zu berücksichtigen.
Der BVMed lehnt auch die im Rahmen der Gesundheitsreform vorgesehene Prozentregelung bei den Zuzahlungen für Hilfsmittel ab. Stattdessen schlägt der Verband eine gestaffelte Zuzahlung vor, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Staffelung sollte zwischen langjährigen Gebrauchsgütern und täglichen Verbrauchsgütern unterscheiden. Mit Ausnahme der Festbeträge müsste wegen der heterogenen Vergütungsstruktur (individuelle Vertragspreise, Pauschalen) jede Zuzahlung separat berechnet werden. Dadurch entstehe ein erheblicher Verwaltungsaufwand für Leistungserbringer und Krankenkassen. Der Verwaltungsaufwand bei der prozentualen Zuzahlungsregelung würde nach Ansicht des BVMed die erhoffte Kostenersparnis übertreffen. Zusätzlich sei davon auszugehen, dass ein Großteil der Versicherten, die Hilfsmittel benötigen, die Belastungsgrenze von 1 % (bei chronisch Kranken) bzw. 2 % des Jahreseinkommens erreichten. Eine Besonderheit stellen nach BVMed-Auffassung Versorgungspauschalen dar, in denen unterschiedlich benötigte Hilfsmittel mit einem Preis abgerechnet werden. Hier sollte klargestellt werden, dass nicht für jedes einzelne Hilfsmittel die Zuzahlung berechnet wird, sondern je Pauschale ein fixer Zuzahlungsbetrag zu leisten ist. Ansonsten entstünde ein Verwaltungsaufwand, der Pauschalvergütungen ihren Sinn nehme, so der BVMed.
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