Glossary & Dictionary

Aut idem

lat.: "oder dasselbe".


Mit dem Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz (AABG) wurde 2002 eine Aut-idem-Regelung rechtswirksam. Seither verbietet ein Kreuz auf dem Rezept des Arztes dem Apotheker, Aut idem durchzuführen, d. h. ein anderes als das verordnete Medikament abzugeben.

Seit dem 1. April 2007 (GKV-WSG) wurde die Aut-idem-Regelung verschärft. Wenn der Arzt das Aut-idem-Feld ankreuzt und somit die Substitution des namentlich verordneten Präparates ausschließt, muss der Apotheker dieses Arzneimittel abgeben.