Archiv Veranstaltungen 2010

MedInform-Exklusivseminar "Ohne Präqualifizierung und ohne Vertrag - das "Aus" für Hilfsmittelleistungserbringer?"

Datum:   Donnerstag, 11.03.2010 

Ort:

MedInform-Lounge c/o BVMed, Berlin

 

Ohne Präqualifizierung und ohne Vertrag –
das "Aus" für Hilfsmittelleistungserbringer?

Bedeutung der Präqualifizierung und der
Verträge nach § 127 SGB V

 

ÜBERSICHT


Download des Programmflyers (pdf, 372 KB) 


Zum Thema

Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-OrgWG für viele Leistungserbringer das große Aufatmen gebracht – die Übergangfrist zur Versorgungsberechtigung ohne Ver-trag wurde um ein Jahr verlängert. Zum 1. Januar 2010 begann für viele Leistungserbringer erneut das große Zittern. Zwar hat die Einführung des Beitrittsrechts etwas Entspannung gebracht, aber was ist mit den Krankenkassen, die keine Verträge mit Leistungserbringern geschlossen haben? Wie läuft hier künftig die Versorgung? Hinzu kommt, dass die Bekanntmachungsverträge auf dem Prüfstand vor der Vergabekammer und der 2. Instanz des Landessozialgerichts in Essen stehen. Eine weitere Herausforderung für die Branche stellt die Etablierung eines praxisnahen Präqualifizierungsverfahrens dar. Ziel des Gesetzgebers war es, dass alle Leistungserbringer bis 30. Juni 2010 präqualifiziert sind. Das Verfahren und die Kriterien werden jedoch derzeit noch zwischen dem GKV-Spitzenverband der Krankenkassen und den maßgeblichen Leistungserbringerverbänden verhandelt. Die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben des Gesetzgebers ist daher fraglich.

Die Referenten dieser Veranstaltung werden sich in der Veranstaltung u. a. mit folgenden Fragen auseinandersetzen:

  • Welche politischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten derzeit?
  • Welche Intention hatte der Gesetzgeber mit der Einführung der Präqualifizierung für Leistungserbringer verfolgt?
  • Wie kommt der Leistungserbringer zu seiner Präqualifizierung? Welche Kosten werden ggf. auf ihn zukommen?
  • Welche Kriterien gilt es für den Erhalt der Präqualifizierung zu erfüllen?
  • Wie sieht der aktuelle Stand zur Einführung des Präqualifizierungsverfahrens aus?
  • Welche Auswirkungen hat die Präqualifizierung ggf. für den Leistungserbringer?
  • Dürfen Krankenkassen weitergehende Anforderungen an die Leistungserbringer stellen? Und wenn ja, welche?
  • Welche Bedeutung kommt den Verträgen seit 01.01.2010 zu?
  • Welche Auswirkungen haben die aktuellen Urteile der Vergabekammern auf den bestehenden § 127 Abs. 2 SGB V?
  • Wie muss ich mich ab dem Jahr 2010 als Leistungserbringer aufstellen?

 

Zielgruppe

Diese Veranstaltung richtet sich vor allem an Hersteller und Homecare-Unternehmen, Kostenträger und Berater im Gesundheitswesen sowie an alle Teilnehmer im Gesundheitswesen, die Interesse an den Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung haben.

Die Teilnehmer erhalten am Vormittag eine Übersicht zu allen relevanten Fragen rund um die Präqualifizierung, wie beispielsweise Stand und Inhalte der Vertragsverhandlungen zur Präqualifizierung sowie zur Bedeutung der Präqualifizierung in der Vertragspraxis. Am Nachmittag steht der § 127 Absatz 2 SGB V im Fokus der Veranstaltung. Das Exklusivseminar bietet Gelegenheit zu einem regen Erfahrungsaustausch und Diskussionen mit Referenten und Teilnehmern.

Referenten & Diskussionsteilnehmer

  • Dr. Oliver Esch, Rechtsanwalt & Partner, Kanzlei Osborne Clarke, Köln
  • Carla Grienberger, Leiterin Referat Hilfsmittel, GKV-Spitzenverband, Berlin
  • Bettina Hertkorn-Ketterer, Rechtsanwältin, Kanzlei Hertkorn-Ketterer, Bonn
  • Friedrich Stodt, Leistungsmanagement Krankenversicherung, Knappschaft, Bochum
  • Stefanie Stoff-Ahnis, Leiterin des Geschäftsbereichs Hilfsmittel, AOK Berlin/Brandenburg, Berlin

 

Moderation

  • Daniela Piossek, Leiterin Referat Krankenversicherung, Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed), Berlin


 

PROGRAMM

 

09:30 Uhr
Kaffee-Empfang

 

10:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Daniela Piossek


10:05 Uhr
Präqualifizierung der Leistungserbringer

  • Intention des Gesetzgebers
  • Stand der Umsetzung
  • Inhalte des Verfahrens
  • Präqualifizierungskriterien

Carla Grienberger


Fragen und Diskussion


11:05 Uhr
Auswirkungen und praktische Umsetzung der Präqualifizierung

  • Wie wird sich die Einführung der Präqualifizierung auf den Markt auswirken?
  • Welche Probleme könnten bei der Umsetzung auftreten
  • Praktische Tipps und Lösungsansätze

Bettina Hertkorn-Ketterer


Fragen und Diskussion


12:00 Uhr
Mittagessen

 

13:00 Uhr
Bedeutung von Verträgen ab 2010

  • Auslauf der Übergangsfrist – was nun?
  • Ausschreibung versus Bekanntmachungsverträge
  • Rolle § 127 Abs. 3 SGB V – "Einzelfallvertrag"
  • Auswirkung Nachprüfungsverfahren –
    § 127 Abs. 2 SGB V auf dem Prüfstand
  • Probleme und Lösungsansätze

Bettina Hertkorn-Ketterer


14:00 Uhr
Podiumsdiskussion:
Wie gehen die Beteiligten gemeinsam mit den derzeitigen Rahmenbedingungen um?

  • Dr. Oliver Esch, Kanzlei Osborne Clarke
  • Carla Grienberger, GKV-Spitzenverband
  • Bettina Hertkorn-Ketterer, Kanzlei Hertkorn-Ketterer
  • Friedrich Stodt, Knappschaft
  • Stefanie Stoff-Ahnis, AOK Berlin/Brandenburg

Moderation: Daniela Piossek, BVMed


15:00 Uhr
Ideenaustausch bei Kaffee und Kuchen


(Ende der Veranstaltung gegen 16:00 Uhr)

 

ECKDATEN

 

Termin
Donnerstag, 11. März 2010, 9:30-16:00 Uhr

 

Veranstaltungsort
MedInform-Lounge c/o BVMed
Reinhardtstr. 29 d, 10117 Berlin
Tel.: +49 (0)30 246 255-0
Fax: +49 (0)30 280 416-53
E-Mail: info@bvmed.de

Anfahrtsbeschreibung 

 

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 415 € pro Person zzgl. gesetzlicher MwSt. Inbegriffen sind Mittagessen, Tagungsgetränke sowie die Veranstaltungsunterlagen.
Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

 

Anmeldung

Die Veranstaltung ist ausgebucht. Gern verweisen wir Sie auf den Termin 18. Mai 2010 in Bonn.

Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, für die Sie eine Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

 

Information

Antje Kuschel
Tel.: +49 (0)30 246 255-18
Fax: +49 (0)30 280 416-53
E-Mail: kuschel@bvmed.de

 

Stornierung

Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.

 

Medlnform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die Medlnform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Medlnform
c/o Bundesverband Medizintechnologie e. V.
Reinhardtstraße 29 b, 10117 Berlin
Tel.: + 49 (0)30 246 255-0
Fax: +49 (0)30 280 416-53
www.medinform.de


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