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Archiv Veranstaltungen 2003
Rechtsgrundlagen Homecare - Was ich als Leistungserbringer wissen muss!
Datum: Dienstag, 20.05.2003
Ort: Bonn, GÜNNEWIG HOTEL BRISTOL
MedInform-Veranstaltung
ÜBERSICHT
ZUM THEMA
Homecare ist ein relativ junger Versorgungsbereich im deutschen Gesundheitswesen und umfasst die therapeutische Behandlung und Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln und Arzneimitteln im häuslichen Bereich. Aus der praktischen Notwendigkeit heraus, chronisch Kranke und hochbetagte multimorbide Patienten qualitativ hochwertig zu versorgen und gleichzeitig stationäre Krankenbehandlungen zu vermeiden, hat sich dieses Versorgungssystem in Deutschland entwickelt, ohne dass der Gesetzgeber hierfür spezielle Rechtsgrundlagen geschaffen hat.
Die steigenden Ausgaben und Haushaltsdefizite erfordern Sparmaßnahmen bei den gesetzlichen Krankenkassen. In letzter Zeit ist zu beobachten, dass insbesondere bei der Homecare- und Hilfsmittelversorgung von Patienten die Krankenkassen Einsparpotenziale sehen. Die Folgen sind abgelehnte Versorgungsanträge der Patienten bzw. ihrer Leistungserbringer, gekürzte Kostenvoranschläge, Umversorgungen durch die Krankenkassen, Übertragung von Verantwortlichkeiten auf die Leistungserbringer oder die Verschiebung der Kosten zu Lasten eines anderen Kostenträgers (Pflegeversicherung, Pflegeheim). Für den Leistungserbringer bedeutet dies eine zunehmende „Verrechtlichung“ der medizinischen Versorgung der Patienten.
Eine Vielzahl von Gesetzesänderungen, neuen Richtlinien, Abgrenzungskatalogen und Empfehlungen lässt für viele Leistungserbringer die Rechtsgrundlagen für die Homecare-Versorgung zu einem Paragraphen-Dschungel wachsen. Die Kenntnis der Rechtsmaterie und der aktuellen Rechtsprechung ist mittlerweile unerlässlich für jeden Leistungserbringer, um auch zukünftig im Homecare-Markt bestehen zu können. Im Vordergrund stehen folgende Fragestellungen:
:: Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert die Homecare-Versorgung?
:: Wie wird Krankheit gegenüber der Pflege abgegrenzt?
:: Homecare-Versorgung im Pflegeheim – was ist zu beachten?
:: Welche ärztlichen Leistungen können delegiert werden?
:: Wie kann ich als Leistungserbringer meine Ansprüche gegenüber der
Krankenkasse geltend machen?
:: Wie ist die aktuelle Rechtsprechung?
:: Was muss ich bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen?
:: Wann bin ich Betreiber eines Medizinproduktes und worauf muss ich achten?
ZIEL
Den Teilnehmern der Veranstaltung werden die Rechtsgrundlagen für die Homecare-Versorgung dargestellt. Die Veranstaltung gibt praktische Tipps zur Vertragsgestaltung und zur Durchsetzung der Rechte von Leistungserbringern und Patienten gegenüber den Kostenträgern. Die Veranstaltung richtet sich somit an alle Leistungserbringer, die an der Hilfsmittelversorgung von Patienten beteiligt sind, insbesondere Homecare-Unternehmen, Sanitätsfachhandel und Pflegeheimbetreiber sowie Hersteller von Hilfsmitteln.
PROGRAMM
Moderation: Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer, Bundesverband Medizintechnologie e. V. (BVMed), Berlin
9.30 Uhr
Empfang/Kaffee
10.00 Uhr
Homecare – eine Besonderheit im deutschen Gesundheitswesen?
:: Was ist Homecare?
:: Wer hat Anspruch auf Homecare?
:: Wer versorgt den Patienten?
Oda Hagemeier, BVMed
10.30 Uhr
Krankenbehandlung oder Pflege? Wer ist zuständig – wer bezahlt?
:: Abgrenzung zwischen Krankheit und Pflege
:: Zuständigkeit der Pflegeheime bei Hilfsmitteln
:: Delegation ärztlicher Leistungen
RA Ronald Richter, Kanzlei Roggen Witt Wülfing Dieckert
11.30 Uhr
Kaffeepause
11.50 Uhr
Wer ist Betreiber des Medizinproduktes?
:: Welche Vorschriften sind zu beachten?
:: Kriterien zur Bestimmung des Betreibers
:: Anforderungen an die Betreiber
Hans-Georg Baumann, Bundesjustizministerium
12.45 Uhr
Mittagspause
13.45 Uhr
Zulassung und Rahmenvertrag
:: Rechtliche Grundlagen
:: Rahmenvertrag – warum?
:: Do’s and Don’ts im Vertrag
RA Peter Hartmann, Kanzlei Schütze & Hartmann
15.15 Uhr
Kaffeepause
15.30 Uhr
Neues aus der Rechtsprechung
:: Aktuelle Entscheidungen
:: Auswirkungen auf den Homecare-Markt
:: Ausblick
RA Peter Hartmann, Kanzlei Schütze & Hartmann
16.30 Uhr
Abschlussdiskussion
ca. 16.45 Uhr Ende der Veranstaltung
:: TERMIN
Dienstag, den 20. Mai 2003, 9.30 Uhr
:: VERANSTALTUNGSORT
Günnewig Hotel Bristol Bonn
Prinz-Albrecht-Straße 2
53113 Bonn
Telefon: (0228) 26 98 0
Telefax: (0228) 26 98 222
Anfahrtskizze im Internet:
http://www.guennewig.de/bnbristo/index.htm
:: TEILNAHMEGEBÜHR
Die Teilnahmegebühr beträgt 310,00 € zuzüglich 16 % MwSt. Inbegriffen sind Mittagessen, Sitzungsgetränke sowie die Sitzungsunterlagen. Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
:: ANMELDUNG
Bis spätestens 10. Mai 2003. Das Anmeldeformular finden Sie hier. Online-Anmeldung am Ende dieser Seite.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
MedInform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die MedInform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Stornierung:
Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.
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