Archiv Veranstaltungen 2003

Gesundheitsreform 2003 - Reformdruck, Konzepte, Notwendigkeiten

Datum:   Dienstag, 13.05.2003 10:00 - 16:15

Ort: Berlin, Hotel Hilton

MedInform-Veranstaltung

ÜBERSICHT

ZUM THEMA

Der Zeitplan für die Gesundheitsreform steht.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit soll bis Ende April den Gesetzesentwurf für die Gesundheitsreform, einschließlich der Ergebnisse der Rürup-Kommission, fertig stellen. Damit kann bereits im Mai mit den parlamentarischen Beratungen des Gesetzespaketes zur zukünftigen Ausgestaltung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung begonnen werden.

Unter dem Motto: "Agenda 2010" hat der Bundeskanzler aktiv in die Diskussion zur Gesundheitsreform eingegriffen. Mit den Stichworten: Kürzung des Leistungskataloges, Senkung des Beitragssatzes auf 13 Prozent, Privatisierung des Krankengeldes, Praxisgebühren, Steuerfinanzierung des Mutterschaftsgeldes, weitere Eigenbeteiligungen der Versicherten sowie der Wegfall des Vertragsmonopols der Kassenärztlichen Vereinigungen wurden die Eckpunkte der Reform benannt.

Die Umsetzung dieser Vorschläge werden die Versorgungsstrukturen im Gesundheitssystem in seiner jetzigen Form erheblich verändern. Um das Ziel des 13-prozentigen Beitragssatzes erreichen zu können, müssen mindestens 15 Milliarden Euro eingespart werden. Wie soll dieses Ziel erreicht werden? Einer der wesentlichen Kernpunkte der Reform ist die Neugestaltung des Vertragswettbewerbes. Die Kassen bereiten sich auf den geforderten Vertragswettbewerb zwischen den Kostenträgern und den niedergelassenen Ärzten, Kliniken und sonstigen Leistungserbringern vor. Auch die Ärztevertretungen fordern eine neue Vertrags- und Tarifstruktur.

Der Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen schlägt in seinem Gutachten zur Finanzierung, Nutzenorientierung und Qualität keinen grundlegenden Systemwechsel vor, sondern befürwortet eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems. Zur Weiterentwicklung der Effizienz und Effektivität der Versorgungsstrukturen empfiehlt der Rat die Neugestaltung des Ordnungsrahmens für die integrierte Versorgung sowie die Öffnung der Kliniken für ambulante Leistungen im Rahmen dieser Versorgung. Die unzureichende Beteiligung der stationären Versorgung der Prävention und Rehabilitation sowie der Pflege an den Disease Management Programmen verhindert seiner Ansicht nach eine sektorübergreifende Gestaltung der Programme.
Die Notwendigkeit praxisorientierter Versorgungsforschung als Grundlage für die Entwicklung von Leitlinien soll ebenfalls bei einer Neugestaltung des Ordnungsrahmens mit berücksichtigt werden.

ZIEL

Die Veranstaltung soll den Beteiligten am Gesundheitsreformprozess die Möglichkeit geben, ihre Vorstellungen und Vorschläge zur Reform zu erläutern und darzustellen. Dabei können die Kostenträger, die Leistungserbringer, die Gesundheitsökonomen sowie die politischen Verantwortungsträger ihre Sichtweise darlegen und auf Fragen eingehen.
 
INHALT

::

Gesundheitsmodernisierungsgesetz


::

Neue Vertragsmodelle zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern


::

Perspektiven der Gesundheitsreform aus der Sicht der PKV


::

Folgen des neuen Fallpauschalensystems für die Gesundheitsversorgung durch die Kliniken


::

Vorstellungen des Sachverständigenrates zur Zukunft der Gesundheitsversorgung


::

Welche medizinische Versorgung wird der Arzt zukünftig noch leisten können?


::

Krankenhäuser als Gesamtversorger im Rahmen der integrierten Versorgung?

Gesundheitsreform 2003
– Reformdruck, Konzepte, Notwendigkeiten

Moderation: Lisa Braun, Presseagentur Gesundheit

PROGRAMM

09.30 Uhr
Empfang/Kaffee

10.00 Uhr
Medizinprodukteindustrie
:: Motor der Gesundheitswirtschaft
:: Notwendigkeiten für die Zukunft
Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer, BVMed

10.15 Uhr 
Gesundheitsmodernisierungsgesetz
:: Konzept für eine Gesundheitsreform 2003
:: Verbesserungsnotwendigkeit der medizinischen Qualität
Franz Knieps, Abteilungsleiter, Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

11.00 Uhr
Neue Vertragsmodelle zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern
:: Liberalisierung des Vertragssystems
:: Leistungskatalog auf Bundesebene definieren
:: Sektorübergreifende Regelungen 
Michael Weller, Leiter des Stabbereiches Gesundheitspolitik des AOK Bundesverbandes

11.35 Uhr
Kaffeepause

11.55 Uhr
Perspektiven der Gesundheitsreform aus der Sicht der PKV
:: Eigenverantwortung in der PKV
:: Versorgungsmodelle
Christian Weber, Geschäftsführer, Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
 
12.30 Uhr 
Folgen des neuen Fallpauschalensystems für die Gesundheitsversorgung durch die Kliniken
:: DRG-Apokalypse für die Hochleistungsmedizin?
:: Unterbewertung von sachkostenintensiven Leistungen
Gunter Gotal, Verwaltungsdirektor, Uni-Klinik Greifswald

13.00 Uhr
Mittagessen

14.00 Uhr 
Vorstellungen des Sachverständigenrates zur Zukunft der Gesundheitsversorgung
:: System und die Finanzierung
:: Wege zur Nutzenorientierung und Partipation
:: Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille, Vorsitzender des Sachverständigenrates

14.50 Uhr
Kaffeepause
  
15.10 Uhr
Welche medizinische Versorgung wird der  Arzt zukünftig noch leisten können?
:: Freie Arztwahl versus Hausarztmodell 
:: Qualitätssicherung ist Aufgabe der Ärzteschaft  
Dr. Michael Vogt, Geschäftsführer, Hartmannbund

15.40 Uhr
Krankenhäuser als Gesamtversorger im Rahmen der integrierten Versorgung?
:: Öffnung der Klinik für ambulante Leistungen
:: Bildung von Versorgungsschwerpunkten
Alfred Dänzer, stellv. Geschäftsführer, Klinikum Mannheim gGmbH

16.15 Uhr
Ende der Veranstaltung

TERMIN

Dienstag, 13. Mai 2003, 10.00 Uhr

VERANSTALTUNGSORT

Hilton Berlin
Mohrenstraße 30
10117 Berlin
Telefon: (0)30 - 20 23-0
Telefax:  (0)30 - 20 23-4269

TEILNAHMEGEBÜHR

Die Teilnahmegebühr beträgt 460,- € zuzüglich 16% MwSt.
Sie wird mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
Inbegriffen sind: Tagungsgetränke, Mittagessen sowie die Tagungsunterlagen.

ANMELDUNG

Bis spätestens 6. Mai 2003 auf beiliegendem Antwortbogen oder per E-Mail unter: lieck@bvmed.de.

Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich, für die Sie eine schriftliche Bestätigung erhalten. Diese gilt gleichzeitig als Teilnahmeberechtigung.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.


MedInform behält sich den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebungen bzw. Änderungen im Programmablauf vor. Muss eine Veranstaltung aus Gründen, die MedInform zu vertreten hat, ausfallen, so werden lediglich bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Stornierung:

Wird eine Anmeldung nicht spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich widerrufen, so wird die volle Teilnahmegebühr auch bei Nichtteilnahme fällig.

MedInform c/o BVMed, Reinhardtstr. 29 b, 10117 Berlin
Telefon: (0) 30 - 246 255-0, Telefax: (0) 30 - 28 04 16 53

Kontakt: winkler@bvmed.de


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