Krankenhausreform

Riebsamen beim BVMed: "Jetzt oder nie"

Die Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat bieten die Möglichkeit, im Krankenhausbereich überfällige Reformschritte nach dem Motto "Jetzt oder nie" anzugehen. Das sagte der CDU-Abgeordnete Lothar Riebsamen, Krankenhausexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auf dem BVMed-Gesprächskreis Gesundheit am 15. Oktober 2014 in Berlin. Von der Bund-Länder-Kommission, die bislang zweimal getagt hat, erwartet sich Riebsamen Lösungen zu den Themenkomplexen Sicherstellungszuschläge, Investitionskostenfinanzierung oder Schaffung eines Strukturfonds.

Aufgrund der Schuldenbremse würden die Länder auch in absehbarer Zukunft ihre Aufgabe bei der Investitionsfinanzierung nicht im erforderlichen Maße nachkommen können. Die Folge sei, dass Investitionen bereits jetzt aus den Mitteln der DRG-Fallpauschalen bestritten werden. Zur Lösung schlägt Riebsamen vor, dass ein Bundesland für jeden Euro, den es in Krankenhäuser investiert, einen weiteren Euro aus GKV-Mitteln als Anreiz erhält. Bedingung hierfür sei eine Mitsprache des Bundes dabei, wer die Förderung erhält. Entscheidend für Investitionen in die Krankenhäuser müssten Kosten-Nutzen-Analysen sowie Bedarfsnotwendigkeiten der jeweiligen Klinik sein.

Ein wichtiges Thema sei die Festlegung von Qualitätskriterien durch das neue Qualitätsinstitut und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dabei gehe es neben der Struktur- auch um die Ergebnisqualität, die aber schwer messbar gemacht werden könne, so Riebsamen. Der G-BA habe den Auftrag, zunächst an vier Bereichen auszuprobieren, inwieweit Qualität gemessen und für gute Qualität dann auch mehr Geld bezahlt werden kann. Riebsamen: "Die Hüft- und Knie-Endoprothetik wird dabei sicherlich am Anfang mit dabei sein."

Riebsamen betonte auch, dass es zuletzt positive Regelungen für die Krankenhäuser gegeben habe. Er nannte die Fortführung des zunächst auf 2013 und 2014 befristeten Versorgungszuschlags. "Ich bin froh, dass wir dafür eine Lösung gefunden und den Versorgungszuschlag nun unbefristet fortgeführt haben." Ein weiterer Aspekt seien 350 Millionen Euro zusätzlich für die Einstellung von Hygienefachkräften in Krankenhäusern.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • Viel Kritik an Lauterbachs Plänen zur Krankenhausreform

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will nach eigenen Angaben die Länder möglichst schnell an der Debatte über den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform beteiligen. Auch soll mit den Bundesländern im Laufe dieser Woche auf Ebene der Ministerinnen und Minister der Länder gesprochen werden. Danach starte auch die Länder- und Verbändeanhörung, die zum üblichen Ablauf eines Gesetzesvorhabens gehört. Am Wochenende war bekannt geworden, dass der Entwurf in die Ressortabstimmung in der Ampelkoalition gegangen war, berichtet das Deutsche Ärzteblatt Online. Mehr

  • Kliniktransparenzgesetz: Einigung im Vermittlungsausschuss erzielt

    Im Vermittlungsausschuss ist eine Einigung über das Krankenhaustransparenzgesetz gelungen, berichtet ÄrzteZeitung Online. Die Kliniken sollen mit Blick auf die Krankenhausreform zudem einen Transformationsfonds bekommen, für den 50 Milliarden Euro von 2025 an für zehn Jahre geplant seien, so Gesundheitsminister Lauterbach. Mehr

  • 8. BVMed-Wunddialog: „Nutzenstudien benötigen andere Endpunkte als den vollständigen Wundverschluss“

    Für die Erstattung der „sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ endet Anfang Dezember 2024 die Übergangsfrist. Um danach noch in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattungsfähig zu sein, müssen Hersteller gesonderte Nutzennachweise für die Produkte erbringen. Aber gerade bei der Behandlung chronischer Wunden sind die geforderten Nutzennachweise nicht einfach zu erbringen, so die Expert:innen des 8. BVMed-Wunddialoges. Die Teilnehmenden waren sich weitgehend einig, dass für diese Produkte als Nutzennachweis andere Endpunkte der Behandlung relevant sind als ausschließlich der vollständige Wundverschluss. Mehr


©1999 - 2024 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik