Werbung für Medizinprodukte

Kommunikation und Werbung für Medizinprodukte: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Ein Praxisleitfaden zum Umgang mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) - Stand: Januar 2013

Keine Angst vor dem HWG!


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Medizinprodukte sind vielfältig und faszinierend. Sie retten Leben. Sie verbessern die Lebensqualität. Und sie können immer mehr. Vom Verbandmittel, das Wunden schneller heilen lässt, bis zum Herzschrittmacher, der dem Arzt die Ferndiagnose ermöglicht.

Faszination Medizintechnologien. Das verlangt nach Kreativität in der Kommunikation und Werbung für die neuen Produkte und Verfahren. Patienten erzählen ihre Geschichte. Die neuen Verfahren werden in Bildersprache umgesetzt. Komplexe Therapien sollen einfach vermittelt werden. Kommunikation ohne Grenzen?

Ganz so einfach ist es nicht. Die Gesundheit der Menschen ist ein sensibles Gut. Medizinische Informationen unterliegen dadurch einer besonderen Verantwortung. Welcher rechtliche Rahmen muss beachtet werden? Welche juristischen Fallstricke gibt es? Was ist erlaubt und was verboten?

Die gute Nachricht vorweg: Die Vorschriften sind in den vergangenen Jahren immer weiter liberalisiert worden - zuletzt im November 2012 mit dem 2. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Weitere Verbote aus dem so genannten Heilmittelwerbegesetz (HWG) für Kommunikation und Werbung mit Medizinprodukten sind aufgehoben worden.

So ist zukünftig in der Publikumswerbung auch die objektive und nicht irreführende Werbung mit Aussagen von Patienten (Testimonial-Werbung) zulässig. Auch das Verbot der Verwendung von fremd- und fachsprachlichen Bezeichnungen in der Publikumswerbung ist für Medizinprodukte entfallen! Möglich sind auch Krankengeschichten, Personen in Berufskleidung und bildliche Darstellungen von Krankheiten, Wirkungsvorgängen oder Vorher-Nachher-Vergleichen.

Unzulässig ist nach wie vor "irreführende Werbung", also falsche Behauptungen insbesondere über Produktwirkungen oder das Verschweigen oder Verharmlosen von Anwendungsrisiken.

Also: Keine Angst vor dem HWG!

Der folgende Praxisleitfaden will die wichtigsten Fakten kurz, einfach und verständlich beantworten. Es ist ein Praxisleitfaden für Kommunikationsverantwortliche, kein juristischer Kommentar.

Hinweis: Eine Vertiefung der Thematik ermöglicht das eLearning-Tool des BVMed zum HWG unter http://www.bvmed.de/elearning-hwg/.
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