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Sonntag, 01.05.2011

Medizinproduktebereich benötigt Differenzierung

Bei der Diskussion um die Nutzenbewertung von Medizinprodukten und die Erstattung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden muss nach Ansicht des BVMed unter verschiedenen Aspekten differenziert werden. Zum einen nach den Risikoklassen von Klasse I (geringes Risiko) bis Klasse III (höheres Risiko). Zum anderen bei Klasse III und II b, ob die neue Methode ein Me-Too Produkt/Verfahren, eine Modifikation (Schrittinnovation) oder eine Neuentwicklung (Sprunginnovation) ist. Mehr: Gastbeitrag von BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt für die Zeitschrift "Die Krankenversicherung"