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Montag, 04.06.2012

Ermittlung stellungnahmeberechtigter MP-Hersteller

Der G-BA hat vor, Medizinproduktehersteller in Entscheidungen miteinzubeziehen, wenn Entscheidungen über die Richtlinien zu Methoden zum Erlaubnisvorbehalt, Verbotsvorbehalt und zur Erprobungsregelung nach §§ 135, 137c und 137e SGB V, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinproduktes beruht, getroffen werden müssen. Mehr...