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Mittwoch, 18.02.2009

„Krankenhäuser können jetzt Gas bei Innovationen geben!“

Mit der Verabschiedung des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) hat der Bundesrat auch den Weg für Verbesserungen an der Innovationsklausel des DRG-Gesetzes frei gemacht. „Die beschlossene Änderung für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUBs) gibt den Krankenhäusern jetzt die Möglichkeit, die Erstattung innovativer Leistungen für den Patienten flexibel statt termingebunden bei den Krankenkassen zu beantragen“, informiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Mehr...